Ex-AWO-Vorstandsmitglieder als Zeugen im Untreue-Prozess

19. März 2021

Der Untreue-Prozess am Landgericht Schwerin gegen die beiden Ex-Spitzenmänner der AWO-Müritz Peter Olijnyk und Götz Peter Lohmann könnte doch schneller zu Ende gehen als bisher geplant. Wie „Wir sind Müritzer“ vom Landgericht erfuhr, sind derzeit noch drei Zeugen für die Verhandlungen am 25. März und am 8. April geladen. Dazu gehören die beiden langjährigen Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstandes Ursula Müller und Heiner Dittrich. Sie sollen Angaben darüber machen, ob der ehrenamtliche Vorstand in die umstrittenen Gehaltsverträge für Olijnyk und die Honorarverträge für den Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Lohmann eingeweiht waren. Dem 72 Jahre alten Olijnyk wird Untreue in drei besonders schweren Fällen vorgeworfen, dem 78-jährigen Lohmann bisher noch Beihilfe zur Untreue.

Sollten keine weiteren Zeugen nötig sein, könnte schon im April plädiert und die Urteile gesprochen werden. Bisher war der Prozess bis 6. Mai terminiert.

Ein Blick in die bisherigen juristischen Auseinandersetzungen zeigt aber schon, dass der Vorstand wohl nicht das eingeweiht war, was in SPD und Arbeiterwohlfahrt an der Müritz unter der Hand als „Gentlemans Agreement“ bezeichnet wurde. Lohmann hatte Olijnyks Gehaltssteigerungen unterschrieben, Olijnyk dafür Lohmanns Vertrag, die jeweils nötige Unterschrift eines Dritten aus dem Vorstand fehlte in beiden Fällen. Im Volksmund wird so etwas meist als „Eine Hand wäscht die andere“ gewertet.

Olijnyk hält sein Gehalt für angemessen

Trotzdem müssen die damaligen Vorstandsmitglieder in Schwerin nochmals gehört werden, denn so schreibt es die Strafprozessordnung vor. Sowohl Müller als auch Dittrich hatten in zwei vorherigen Verfahren bereits erklärt, dass sie nicht im Bilde über die Verträge der beiden Angeklagten waren. „Lohmann hat mit mir nicht geredet”, sagte Ursula Müller, die seit 1993 bei der AWO im Vorstand war, Anfang  2019 vor dem Oberlandesgericht Rostock in einem Zivilverfahren, das Olijnyk bereits verloren hat. Unter der Führung des ehemaligen Warener Landtagsabgeordneten Rudolf Borchert, der später nach Mecklenburg-Strelitz gewechselt war, sei über solche Verträge noch geredet worden. Bei Lohmann nicht mehr.

„Das hätten damals zwei Personen unterschreiben müssen”, hatte Dittrich auch in der damaligen Verhandlung erläutert. Bis März 2016 habe er nichts von Änderungsverträgen zu Olijnyks Gunsten gewusst. Erst die damalige Prokuristin Simone Ehlert, die mit ihrer Anzeige 2016 alles ins Rollen brachte, habe dem Vorstand entsprechende Unterlagen “zugespielt”.

Daraus war hervorgegangen, dass Olijnyk 2002 einen Vertrag über 82 000 Euro Jahresgehalt bekommen hatte. Das hatte er in Änderungsverträgen 2004, 2005 und 2012 auf erst 84 000 Euro, dann 120 000 Euro und letztlich 150 000 Euro im Jahr gesteigert. Dazu kamen noch Tantiemen – “das Wort kannte ich gar nicht”, sagte Müller in Rostock – etwa 35 000 Euro im Jahr sowie beim Ausscheiden eine Betriebsrente von 2000 Euro im Monat, solange er lebt.

Davon habe er nichts gewusst, meinte auch Dittrich, der als Schatzmeister im Vorstand fungierte.

Olijnyk hatte vor dem Landgericht Schwerin bereits erklärt, er halte sein Gehalt von damals immer noch für angemessen. Er soll so insgesamt 1,2 Millionen Euro erlangt haben. Auch Lohmann sah sich bisher eher als “nicht schuldig” an. Er habe “für sein Gehalt redlich gearbeitet und sich nicht bereichert.” Trotzdem war im Vorstand nicht bekannt, wofür der Psychologe sein Geld – immerhin rund 700 000 Euro über etliche Jahre – bekommen hatte.

Der Prozess wird am 25. März am Demmlerplatz in Schwerin fortgesetzt. Er ist öffentlich.


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