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Fahrschüler müssen Mund-Nasen-Schutz tragen

Die Fahrschulen durften am Montag in unserem Land wieder loslegen, doch auch bei ihnen hat sich einiges geändert. Fahrschüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen einen Mund-Nasen-Schutz bei Fahrstunden tragen. Wenn der Mindestabstand zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer nicht eingehalten werden könne, müssen beide eine Maske im Fahrzeug tragen. Beim Theorieunterricht gelte hingegen keine Maskenpflicht. Jedoch dürfen Fahrschulen weniger Fahrschüler unterrichten. Pro zehn Quadratmetern darf den Angaben zufolge nur ein Fahrschüler am Unterricht teilnehmen.
Bei den Theorieprüfungen sollen demnach unter anderem nach jeder Prüfung die Tastaturen und Bildschirme desinfiziert werden.

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