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Flüchtlinge im engen Transporter – Haftstrafen rechtskräftig

Die Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg ist diesmal hart geblieben. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ müssen drei Schleuser, die im Herbst 2021 eine Gruppe von Flüchtlingen aus Weißrussland holte und durch Polen nach Ladenthin in Vorpommern schmuggelte, ihre Freiheitsstrafen nun endgültig verbüßen. Das Trio und ein vierter Komplize waren im Mai in erster Instanz vom Amtsgericht Pasewalk wegen der Schleusungen zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sieben bis zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (WsM berichtete).
Dagegen legten damals alle vier Männer Berufung ein. In diesem Verfahren haben nun drei Männer am Landgericht doch eingesehen, dass sie Gefahr laufen, eine noch höhere Strafe zu bekommen – und zogen ihre Berufung im Berufungsverfahren wieder zurück.

Damit wurden die Urteile rechtskräftig. Das Berufungsverfahren gegen den letzten Haupttäter der Gruppe – die aus Tunesiern bestand, die in Frankreich lebten – soll Anfang November folgen. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle noch höhere Strafen gefordert.

Drei Gruppenmitglieder hatten damals gestanden, was ohnehin bekannt war. Die Gruppe hatte 17 Flüchtlinge in einem engen Laderaum eines Transporters ohne Verpflegung von der polnisch-weißrussischen Grenze abgeholt. Die Menschen aus Syrien und Ägypten wurde rund 1000 Kilometer durch Polen in dem engen Fahrzeug gefahren und nach Vorpommern geschleust. Dort wurden Flüchtlinge und Schleuser von der Bundespolizei bei Ladenthin gefasst, ein Täter floh und wurde später bei Schwerin festgenommen.

Das Ganze geschah in internationaler Arbeitsteilung.

Die Schleuser erzählten, dass sie von Bekannten per Handy in Frankreich angerufen  worden waren. Sie fuhren nach Warschau. Dort wurde man in einem Hotel untergebracht. Dann gab es einen Transporter und ein Begleitauto. Dank des GPS-Systems wurden ein 27-Jähriger mit dem Transporter und ein 35-jähriger mit dem Begleitauto losgeschickt – beide jeweils mit Begleitern.

Nach Angaben der Ermittler haben die Syrer und Ägypter pro Person etwa 2500 bis 3000 Euro bezahlt. Diese waren via Flugzeug von der Türkei nach Minsk in Weißrussland gebracht und dort an die Grenze nach Polen geschafft worden, die sie zu Fuß überquerten und in Wäldern im Oktober lagerten – bis Schleuser kamen und später Polen die EU-Außengrenze abriegelte.

Das Geschäft lief über Hintermänner in der Türkei. Diese sollen den gesamten Transport dank moderner GPS-Technik überwacht haben.

Als Lohn sollten die Schleuser 6000 Euro kriegen, die man aufteilen wollte, hieß es. Bei ihnen waren zudem rund 11 000 Euro Bargeld beschlagnahmt worden. Es dürfte nicht der letzte Berufungsprozess zu dem Thema gewesen sein.

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