Förderung für Hoteliers, die investieren wollen

22. Juli 2020

Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben ab sofort die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit. „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Deshalb ist es für Beherbergungsbetriebe derzeit schwierig, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt das wichtigste Förderinstrument für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und die gewerbliche Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Corona-Pandemie aufgestockt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen im Jahr 2020 insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit der Förderung wollen wir die Qualität in unseren Beherbergungsbetrieben noch weiter steigern und so sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen“, sagte Glawe. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beziehungsweise Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen insbesondere Investitionen zur Erweiterung der Zimmerausstattung und der Hotelinfrastruktur.

Zuschüsse bis zu 50 Prozent

Ziel der Maßnahmen muss sein, Voraussetzungen für eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung des Betriebes oder direkt eine höhere Zertifizierung zu erreichen, neue Kundengruppen zu erschließen oder eine stärkere Nutzung der Nebensaisonzeiten zu ermöglichen. Die Qualitätssteigerung ist in einem Konzept darzulegen. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes – 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Anträge können ab sofort mit einem GRW-Antragsformular beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30.11.2020 vollständig beim LFI vorliegen.

Weitere Informationen und das GRW-Antragsformular stehen auf der Internetseite des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unter www.lfi-mv.de.

Wirtschaftsfaktor Tourismus im Überblick

Die Wirtschaftsleistung Mecklenburg-Vorpommerns wird zu einem großen Teil (12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung im Land) durch den Tourismus erbracht. Zwei Drittel der touristischen Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2014) kommen mit den Besuchern, Gästen und Touristen aus den anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern. 17,8 Prozent der Erwerbstätigen in MV, also über 131.300 Menschen, arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Das ist jeder sechste Beschäftigte in MV. Touristen, Besucher und Tagesgäste tragen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Konsum und den Ausgaben entscheidend zum Bestand und dem Wachstum anderer Branchen wie dem Einzelhandel bei.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2019 knapp 8,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und 34,1 Millionen Übernachtungen (+10,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 4,1 Tagen. Von Januar bis März 2020 gab es aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen einen Rückgang der Tourismuszahlen zu verzeichnen – in Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Zeitraum rund 901.200 Ankünfte (-18,8 Prozent) und rund 3,3 Millionen Übernachtungen (-14,3 Prozent) gezählt.

(Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.)


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