Frau bei Seitensprung ertappt – Prozess um Messerattacke gegen Freund soll schnell enden

8. Dezember 2021

Im Prozess um eine Frau, die bei einem Seitensprung erwischt wurde (WsM berichtete) und deren Lebensgefährte nun wegen versuchten Totschlags vor Gericht steht, sind weitere Details bekannt geworden. So erzählten die 45-jährige Frau und der 53 Jahre alte Geschädigte am Landgericht Neubrandenburg ihre Versionen vom Geschehen im Vorfeld und vom Tattag in Strasburg. Dabei gab es Unterschiede zum Geständnis des Angeklagten und erstaunlicherweise auch Unterschiede zwischen beiden Zeugen – nur eines stimmte überein: Weder das eigentliche Paar, noch die Frau und ihr damaliger „Freund“ haben seit der Messerattacke 2020 überhaupt noch Kontakt miteinander.
Doch der Reihe nach.

So kennen sich der Angeklagte, der den Nebenbuhler im April 2020 mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat, und die Frau, die als Call Center Agent arbeitet, schon lange und waren seit 2008 ein Paar. 2014 war sie zu ihm gezogen, alles war in Ordnung. Doch irgendwie muss es doch schon etwas gekriselt haben, denn der 46-jährige war 2017 fremdgegangen, und nicht nur einmal, betont die Frau mehrfach. Nach einer sehr lauten Aussprache habe sich das gegeben, aber es war nicht mehr wie vorher.

Danach habe sie eigene Wege gesucht, und war per Facebook mit dem 53-Jährigen in Kontakt gekommen. Es sollte nur eine Freundschaft sein. Zum Reden, man habe nicht vorgehabt, eine Beziehung daraus zu machen, sagte sie. Und überhaupt, an jenem Apriltag sei eigentlich gar nichts passiert. Sie habe den Lebensgefährten aber unter dem Vorwand „Mädelsabend“ weggeschickt, weil sie sonst Ärger befürchtete. (WsM berichtete)

Mit dem Freund habe sie sich gut unterhalten und in einem Zimmer geschlafen, da er wegen Alkohols nicht weiterfahren konnte. Sexuell sei eigentlich nichts passiert, schließlich habe man zwei Flaschen Wein getrunken gehabt. Kein Wunder, dass man auch nichts mitbekam, als der Lebensgefährte wider Erwarten zurückkam und im Wohnzimmer schlief.

Als die Staatsanwältin nochmal genau nachfragt, was denn im Schlafzimmer geschah, sagte die Frau: Nur Küssen und ein bisschen anfassen, Das zähle nicht. Beischlaf nein.

Der Geschädigte hatte eine andere Erinnerung. Er sei auch schon zwei Wochen vorher mal bei der Frau gewesen. Und an jenem Abend hätten es beide gewollt, so sei es auch zum Sex gekommen. Das sei für die Bewertung der Vorfalls aber nicht entscheidend, sagte eine Richterin.

Wichtiger sei, wie die Messerattacke abgelaufen war, nachdem der betrogene Mann frühmorgens ohne etwas zu ahnen weggefahren und plötzlich nochmal zurückgekommen war, als die Befreundeten beim Frühstück waren. Die Frau erklärte, sie habe sofort, als ihr Mann in der Tür stand, gewusst, dass es Ärger gebe.

Während sie von einer längeren Schlägerei sprach, erklärte der Freund, dass es nur jeweils einen Schlag beider Männer gab. Er habe zudem gar nicht gewusst, dass die Frau mit jemandem zusammengelebt habe. Dann hab er sich umgedreht, wollte sein Handy und Autoschlüssel vom Frühstückstisch nehmen und gehen. Dabei habe der Angeklagte ihm fünf oder sechs Schläge gegeben, aber mit einem Faustmesser in der linken Hand.

Er sei schnell hinausgegangen und habe erst im Flur bemerkt, wie er blutete. Eine Notoperation rettete dem Mann, dessen Leber und ein Darm verletzt war, das Leben. Was für ihn unverständlich sei – bis heute habe ihm die Frau nicht erklärt, was damals passiert war. Zudem leide er – obwohl deutlich größer als der Angeklagte – unter den psychischen Folgen.

Der Betrogene warf auch die Frau noch hinaus, die mehrere blaue Flecken davontrug, „Zu Recht“, wie sie selbst vor Gericht sagt. Damit habe sie aber abgeschlossen.

Das Landgericht will am 10. Dezember noch Sachverständige hören, dann soll es auch schon zu einem Urteil kommen. Der Angeklagte würdigte die Ex-Lebensgefährtin im Gerichtssaal keines Blickes. Sie teilte mit, sie sei inzwischen wieder in einer festen Beziehung. Auch beim Geschädigten entschuldigte sich der Angeklagte nicht – es wäre eine Chance gewesen.

Foto: Felix Gadewolz


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