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Frauen fragen nach Wasser und bestehlen Rentnerin

Manche Zeitgenossen nutzen die Hilfsbereitschaft von Menschen dermaßen übel aus, dass das Miteinander in der Gesellschaft gehörig gestört wird – und letztlich die Polizei einschreiten muss. In dem Zusammenhang warnt die Polizei aus dem benachbarten Norden Brandenburgs vor einer Frauen-Tätergruppe, die eventuell auch im Süden der Müritz aktiv sein könnte. Diese „Frauen-Gang“ ist so vorgegangen. Zwei Frauen klingelten in der Region Neuruppin bei einer 82-jährigen Frau und fragten nach Wasser, weil ihnen nicht gut sei. Die Seniorin wollte ihnen auch helfen. Plötzlich kamen weitere „Besucherinnen“ dazu, die Rentnerin wurde in ihr Haus zurückgedrängt und dort in der Küche eingesperrt.

Die ungebetenen Gäste durchsuchten das Haus und stahlen – was bisher bekannt ist – mindestens eine Kette als Schmuckstück. Dann flohen sie. Doch das Auto mit lettischem Kennzeichen fiel einem Anwohner eines anderen Dorfes in der Nähe eineinhalb Stunden später auf.

Der 40-jährige Fahrer – ohne Fahrerlaubnis – und fünf Frauen, wurden festgesetzt. Die Beschreibung der 82-jährigen Frau, die bestohlen worden war, passte auf drei der Frauen. Dazu gab es Aufnahmen aus einer Überwachungskamera.

In der Folge erkannte die bestohlene Frau zwei der eingedrungenen Frauen im Alter von 42 und 44 Jahren wieder. Gegen sie wurden auch Haftbefehle erlassen, aber dann gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt. Damit konnten alle sechs Mitglieder dieser unrühmlichen „Gang“ im Alter zwischen 40 und 61 Jahren wieder gehen.

Die Polizei warnt nun aber auch länderübergreifend vor dieser Masche. Die Kette blieb zudem verschwunden.

5 Gedanken zu „Frauen fragen nach Wasser und bestehlen Rentnerin“

  1. Hallo, die übliche Vorgehensweise, schnappen, befragen und dann laufen lassen.
    Traurig für die Justiz ,frustrierend für die Polizeibeamten!
    Schönes Wochenende wünscht Meckerkopp.

  2. Es geht doch nicht um den vollzogenen Paragraphen sondern um die Fehlentscheidung der deutschen Justiz wenn es um migrierte Täter geht….von den Tätern wird sich niemand an die Vorlagen halten …. die werden ungestraft davongekommen

  3. Es geht doch um den vollzogenen §. Der Haftrichter kann nur das Festlegen was der Gesetzgeber ihm vorgegeben hat.

    Sollte dies nicht auf Gegenliebe stoßen, ist der Gesetzgeber gefragt. Also die Bundestagsabgeordneten. Da liegt der Haase im Pfeffer. Es müsste das Gesetz geändert werden. Wer Cannabis frei gibt, gibt zu das er vor der Kriminalität kapituliert hat. Noch nie waren soooo viele Abgeordnete ohne Berufsabschluss im Bundestag.

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