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Frist zur Anzeige der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für kleinere Betriebe gelten Sonderregelungen. Die Anzeige der Beschäftigungsdaten für das Jahr 2025 muss der zuständigen Agentur für Arbeit spätestens am 31. März vorliegen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Die elektronische Übermittlung ist der schnellste und einfachste Weg.

„Wir empfehlen Arbeitgebern, die Anzeige frühzeitig zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Die Software IW-Elan macht dies einfach und kostenfreimöglich“, sagt Andreas Wegner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg.

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenlose Software IW-Elan zur Verfügung. Sie kann auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ heruntergeladen werden. Mit IW-Elan kann zudem berechnet werden, ob eine Ausgleichsabgabe zu leisten ist und wie hoch diese gegebenenfalls ausfällt.

Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrations- bzw. Inklusionsamt zahlen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst; für das kommende Jahr steigen die Staffelbeträge.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Ausstattung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Beschäftigten durch einen Eingliederungszuschuss.

Ausführliche Informationen zur Ausgleichsabgabe und zum Anzeigeverfahren stehen auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen bereit.

Die Arbeitgeber-Service-Teams – von Arbeitsagentur und Jobcenter im Landkreis, beraten Betriebe gerne zur Einstellung schwerbehinderter Menschen. Sie sind unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4 5555 20 erreichbar.

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