Der Online-Kauf verschiedener Waren ist auf dem Vormarsch und auch Gebrauchtwagen lassen sich über verschiedene Internet-Portale problemlos finden und erwerben. Immer mehr Plattformen bieten den kompletten Kauf des Autos über das Internet an. Somit sparen sich Kunden den oft mühsamen Weg von einem Autohaus zum anderen und können den gesamten Kauf von zu Hause aus abwickeln. Auch die Zulassung ist online möglich, seitdem das BMDV mit dem Projekt i-Kfz die rein internetbasierte Abwicklung anbietet.
Onlinekauf von Gebrauchtwagen im Überblick
Grundsätzlich unterscheidet sich der Onlinekauf gebrauchter Fahrzeuge kaum vom bekannten Online-Shopping anderer Produkte. Doch handelt es sich hier um hochpreisige Gebrauchtgüter, die nach einer durchdachten Recherche verlangen und einer Zulassung beziehungsweise Ummeldung bedürfen. Inzwischen findet sich eine Reihe von Online-Portalen und -Händlern, die den Gebrauchtwagenkauf rein online abwickeln. Für Kunden bedeutet dies, dass sie sich online einen Wagen aussuchen und den Kaufvertrag im Internet abschließen. Ebenso wird der Wagen bis vor die Tür geliefert. Auch die Zulassung kann in vollem Umfang online erfolgen. Inzahlungnahme alter Fahrzeuge sowie deren Abholung ist bei vielen Portalen ebenfalls möglich. Teilweise kommen hier auch Partner-Unternehmen zum Einsatz.
Während einige Portale nur auf Neuwagen setzen, finden Interessenten bei anderen Anbietern auch gebrauchte Pkw. Ebenso gibt es Portale, die lediglich die Preise verschiedener Anbieter auflisten und die Interessenten im Anschluss weitervermitteln.
Inzwischen finden sich auch einige renommierte Automobil-Konzerne, die ihre Automodelle selbst zum reinen Online-Kauf anbieten. So finden Kunden beispielsweise bei Mercedes, BMW und Co. Neu- und Gebrauchtwagen zum Online-Kauf.
Online-Autokauf und die Bezahlung
Nachdem ein Wagen aus dem reichhaltigen Gebrauchtwagenangebot ausgesucht wurde, stellt sich die Frage nach der Bezahlung. Gängigste Methode ist beim Erwerb eines Autos auch beim Online-Kauf die klassische Überweisung. Zahlreiche Anbieter oder Portale bieten jedoch auch eigene Bezahl-Methoden. Einige Plattformen bieten Zahlungsmöglichkeiten mit eigenem Pay-Konto. Dort sind Anzahlungen in bestimmter Höhe vorgesehen, die gleichermaßen der Reservierung dienen. Restbeträge werden auf dem Konto gutgeschrieben oder bleiben auf dem Konto. Diesen Betrag geben Kunden schließlich frei, sobald sie sich im Rahmen der Übergabe für den Kauf entscheiden. Zahlungsabwicklungen über Bezahl-Dienstleister wie PayPal sind aufgrund der Kaufpreishöhe bei Autos weniger verbreitet.
Übergabe und Lieferung des Fahrzeugs
Immer mehr Online-Autohändler und -Portale bieten eine Lieferung des online erworbenen Gebrauchtwagens bis vor die eigene Haustür an. Die meisten Dienstleister übernehmen diesen Service ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Die Frage nach den Kosten sollten Interessenten jedoch im Vorfeld klären, da einige Portale dafür auch eine Gebühr veranschlagen, die nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist. Daher profitieren Kunden von gleich mehreren Vorteilen. Zum einen entfällt die Fahrt zum Autohaus, zum anderen ist es nicht erforderlich, zunächst ein Kurzzeitkennzeichen zu erwerben. Der häufig aufwändige Prozess der kurzzeitigen Zulassung oder Überführung entfällt bei dieser Form des Erwerbs.
Eine alternative Möglichkeit der Zustellung ist der Transport durch den Anbieter an eine Abholstation. Typischerweise sind dies Autohäuser, die ein Internet-Portal als Partner haben. Einige dieser Häuser verfügen auch über eigene Filialen.
Zulassung nach dem Gebrauchtkauf: Kfz-Zulassung online
Einige der Online-Anbieter bieten einen eigenen Zulassungs-Service. Dieser ist oftmals jedoch auf bestimmte Städte oder umliegende Regionen beschränkt. Weiterhin ist hierbei in der Regel mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen. Damit der Anbieter die Zulassung übernehmen kann, benötigt er einige Dokumente und Unterlagen. Dazu gehören auch ein Ausweis-Dokument sowie eine Vollmacht. Fehlt dieser Service, bieten viele Portale stattdessen Kurzzeitkennzeichen an, mit denen Kunden nach der erfolgten Lieferung den Weg zur Zulassungsstelle antreten können.
Eine rein internetbasierte Zulassung ist unabhängig vom Anbieter über das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr möglich.
Gibt es diesen Service nicht, werden hier ebenfalls Kurzzeitkennzeichen angeboten, mit denen der Käufer nach erfolgter Lieferung selbst zur Zulassungsstelle fahren kann.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung per i-Kfz Schritt für Schritt
Das BMDV versteht sich als Pionier im deutschen E-Government und bietet seit 2019 die rein online-basierte Zulassung von Fahrzeugen an. Das Projekt i-Kfz soll die Fahrzeugzulassung komfortabler, effizienter und einfacher machen. Auf diese Weise sollen sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Verwaltung sowie die Kunden entlastet werden. Die Digitalisierung erspart Kunden die Fahrt zur Zulassungsbehörde. Für Fahrzeughalter ergibt sich dadurch die Möglichkeit, sowohl Zeit als auch Anfahrtswege zu sparen.
Standard-Zulassungen sind seit dem 01. Oktober 2019 im Rahmen des Inkrafttretens der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung möglich. Für bestimmte Fälle kann diese Vorgehensweise vollautomatisiert erfolgen.
Bei der Zulassung von Gebrauchtwagen handelt es sich um einen Halterwechsel beziehungsweise eine Wiederzulassung oder Umschreibung. Dies ist im Zuge der Stufe 3 der Digitalisierung der Zulassungsvorgänge rein online möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind:
– Eine Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015
– Vorliegen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (verdeckte Sicherheits-Codes)
– Vorliegen einer gültigen eVB-Nummer
– Bescheinigung über bestandene HU und SP
– Angabe einer IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
– Vorliegen eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis nPA oder elektronischer Aufenthaltstitel eAT inklusive Online-Ausweisfunktion
– Entsprechendes Karten-Lesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2
– Übernahme des bisherigen Kennzeichens
Bei der Umschreibung eines Gebrauchtwagens beim Halterwechsel gibt es über i-Kfz eine bestimmte Vorgehensweise, die bei Vorliegen der oben aufgeführten Dokumente leicht umzusetzen ist.
Zunächst ist die Internetseite der entsprechenden Zulassungs-Behörde aufzurufen. Hierbei handelt es sich um die Behörde am Wohnsitz des Fahrzeughalters. Anschließend sind die Markierungen der Zulassungsbescheinigungen I und II freizulegen. Im Anschluss sind die erforderlichen Daten einzugeben. Dazu gehören das Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Sicherheits-Codes aus den Zulassungsbescheinigungen, das Datum der HU sowie eventuell der SP, die IBAN sowie die eVB-Nummer.
Anschließend kommt es zur automatischen Validierung dieser Daten. Danach sind die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Dies erfolgt über ePayment. Im Anschluss sind die Eingaben zu bestätigen, bevor es zur automatischen Prüfung der Eingaben in Echtzeit kommt.
Im Anschluss kommt es sofort zur Bereitstellung des neuen Zulassungsbescheids. Ein Abruf ist innerhalb von 30 Minuten möglich. Abschließend können Fahrzeughalter den neuen Zulassungsbescheid ausdrucken. Es ist erforderlich, den Ausdruck mitzuführen, wenn das Fahrzeug bewegt wird.
Die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II werden schließlich inklusive zusätzlichen Informationsmaterialien postalisch zugestellt.
Die Frage nach der Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs
Eine Vielzahl der Online-Portale bieten eine Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs an. Bei der Lieferung des neuen Gebrauchten kann in vielen Fällen der alte Wagen gleich mitgenommen werden. Hierbei kommt es meist im Vorfeld zur Vereinbarung des Preises für den alten Wagen. Die Ermittlung hängt ab von Hersteller, Modell, Erstzulassung, Laufleistung sowie dem allgemeinen Zustand. Zu diesem Zweck sollten Kunden vollständige Daten sowie aussagekräftige Fotos übermitteln. Während einige der Plattformen den Einkauf der Autos selbst übernehmen, überlassen andere diese Herausforderung einem Partnerportal.
Garantie und Gewährleistung beim Autokauf online
Der ADAC weist darauf hin, dass für den Online-Autokauf hinsichtlich Garantie oder Rücknahme das Gleiche gilt, wie für andere im Internet bestellte Waren. Es gilt ein grundsätzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Einige der Online-Portale bieten ihrerseits ein längeres Widerrufsrecht an, sodass der Vertrag zum Beispiel bis zu 21 Tage lang widerrufen werden kann. Allerdings gilt es, die AGBs beziehungsweise das Kleingedruckte genau zu studieren. Es ist möglich, dass der Wagen nicht mehr reibungslos zurückgegeben werden kann, wenn der Käufer beispielsweise bereits einige Kilometer Testfahrt zurückgelegt hat. In diesem Falle kann es sein, dass der Verkäufer für die Nutzung oder die Abholung ein Entgelt verlangen kann.
Initiative sicherer Autokauf im Internet
Damit der Einkauf sicher und unproblematisch vonstattengeht, setzen sich unter anderem der ADAC und die Polizei für Aufklärung beim Onlinekauf ein. Die Initiative soll Kunden und Interessenten für das Thema des Online-Autokaufs sensibilisieren. Die Webseite klärt Autokunden beispielsweise über gängige Betrugsmethoden auf und gibt wertvolle Hinweise rund um das Thema Autokauf und -verkauf über das Internet.
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