
„Die Stadtgesellschaft in Malchow erinnert seit vielen Jahren zum Auftakt des traditionellen Malchower Stadtfestes an die Jugendlichen aus ihrer Mitte, die Opfer des ,roten Terrors‘ der Sowjetmacht wurden. Die sowjetische Besatzungsmacht errichtete nach der Befreiung vom NS-Regime in ihrer Besatzungszone eine neue Diktatur, in der sie vermeintliche Feinde blindwütig und brutal verfolgte und sie auszulöschen versuchte. Mit unserem Gedenken bewahren wir die Namen und Schicksale dieser Menschen vor dem Vergessen“, so der Landesbeauftragte Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley.
Tausende junge Menschen sind in der sowjetischen Besatzungszone unter dem angeblichen Verdacht der Werwolf-Tätigkeit verhaftet worden. Viele von ihnen überlebten nicht, wurden hingerichtet oder starben an den Bedingungen der Haft in den Speziallagern des NKWD. Allein bis Ende 1946 sind mindestens 6.000 Jugendliche in den Speziallagern inhaftiert worden. Neben den Verhaftungen in Malchow ist die Verfolgung von Jugendlichen aus Buchholz, Bützow, Dömitz, Güstrow, Laage, Loitz, Parchim, Penzlin, Reinshagen, Schönberg und Schwaan bekannt geworden. Die Jugendlichen aus MV kamen über das NKWD-Gefängnis Nr. 5 Alt Strelitz in sowjetische Speziallager, wie das Speziallager Nr. 7 im ehemaligen KZ Sachsenhausen und wurden teilweise auch danach noch in DDR-Gefängnissen wie Untermaßfeld oder Luckau weiter eingesperrt.
In den zehn sowjetischen Speziallagern in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) waren zwischen 1945 und 1950 etwa 158.000 Gefangene inhaftiert. Die Lager waren zur Internierung von NS-Tätern eingerichtet worden. Gefangen gehalten wurden aber auch vermeintliche Feinde und willkürlich Beschuldigte ohne Verurteilung oder mit Verurteilung durch sowjetische Militärtribunale (SMT). Etwa ein Drittel der Gefangenen überlebte die unmenschlichen Bedingungen mit Krankheiten, Hunger oder Kälte nicht. In Mecklenburg-Vorpommern befand sich das Speziallager Nr. 9 Fünfeichen bei Neubrandenburg.
Darüber hinaus wurden bis 1955 in der SBZ und DDR etwa 35.000 deutsche Zivilisten von sowjetischen Militärtribunalen zu langen Lagerhaftstrafen von 10 bis 25 Jahren verurteilt. Die Verurteilten wurden in den Speziallagern der SBZ inhaftiert oder in die Sowjetunion in die Zwangsarbeitslager des GULag deportiert. Auch im GULag starben viele Häftlinge aufgrund der menschenunwürdigen Haftbedingungen. 3.300 bis 3.800 Menschen sind von SMT zum Tode verurteilt worden. An 2.500 bis 3.000 Menschen wurde die Todesstrafe vollstreckt.







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