
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden.
Dies ist der erste Fall in diesem Herbst bei Hausgeflügel im Land. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus. „Es ist zu befürchten, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate wieder beschäftigen wird“, sagte er weiter.
Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird.
Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern zur möglichst frühzeitigen Schlachtung anstehender Bestände. „Die Partner der Betriebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“







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