 Wer betrunken und ohne Licht mit den Rad fährt, setzt seine Fahrerlaubnis ganz aufs Spiel. Soweit weiß das wohl jeder. Wer aber wiederholt betrunken Rad oder Roller, ohne Licht und auf dem Gehweg fährt – kann auch im Gefängnis enden. So wurde ein 44-jähriger Mann jetzt vom Landgericht Neubrandenburg jetzt hinter Gitter geschickt. Richter Jochen Unterlöhner lehnte es in einer Berufungsverhandlung rundweg ab, die bereits verhängte Strafe gegen den Mann aus Anklam zu mildern. „Da ist kein Spielraum mehr“, sagte der erfahrene Richter.
Wer betrunken und ohne Licht mit den Rad fährt, setzt seine Fahrerlaubnis ganz aufs Spiel. Soweit weiß das wohl jeder. Wer aber wiederholt betrunken Rad oder Roller, ohne Licht und auf dem Gehweg fährt – kann auch im Gefängnis enden. So wurde ein 44-jähriger Mann jetzt vom Landgericht Neubrandenburg jetzt hinter Gitter geschickt. Richter Jochen Unterlöhner lehnte es in einer Berufungsverhandlung rundweg ab, die bereits verhängte Strafe gegen den Mann aus Anklam zu mildern. „Da ist kein Spielraum mehr“, sagte der erfahrene Richter.
Der 44-Jährige gab an, nur bis zur 7. Klasse Schule absolviert und keinen Berufsabschluss zu haben, zu oft zu tief in bestimmte Flaschen zu schauen und schon länger von Hartz IV zu leben. „Was soll denn nun aus Ihnen werden?“, fragte der Richter direkt. Es werde Zeit für eine Lösung.
Der Mann war am 7. Oktober mal wieder von Bekannten gekommen und auf dem Gehweg geradelt, mit 2,64 Promille intus und ohne Licht. Das war ein Promille mehr, als die Grenze der Fahrtüchtigkeit bei Radfahrern vorsieht. Das sahen Polizisten. Am zuständigen Amtsgericht bekam er zwei Monate Gefängnis, ohne Bewährung. Das sollte die Berufung am Landgericht wohl ändern, klappte aber nicht.
Denn der Angeklagte war seit 1993 bereits 19 Mal mit der Justiz in Konflikt gekommen, davon 13 Fälle von Jugend – oder Gefängnisstrafen, auch abgebrochene Bewährungen waren dabei. Zuletzt hatten ihn Beamte am 24. Dezember 2019 betrunken beim Radfahren gestoppt, darauf bekam er noch einen Strafbefehl von etwa einem Monatseinkommen. Daran zahlt der Mann derzeit noch – 30 Euro pro Monat.
„Nach allem, was wir sehen, werden sie auch weiterhin wohl nicht straffrei bleiben“, erklärte der Richter. Zu oft habe man ihm schon eine Chance gegeben. Deshalb sei die Berufung diesmal abzulehnen. Damit die Kosten nicht noch weiter steigen, zog die Anwältin des Mannes nach kurzer Beratung lieber gleich die Berufung zurück, womit das Urteil rechtskräftig wurde. Er wolle sich im Zuge der Haft nun zuerst den Alkohol abgewöhnen, sagte der Verurteilte.

 
								 
								





 
								
 
								
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