
Laut des im Sommer 2021 überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetzes können am Telefon keine Verträge mehr wirksam abgeschlossen werden. Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers –per Brief, SMS oder E-Mail. „In der Vergangenheit wurden Angerufene am Telefon förmlich überrumpelt und ihnen mündlich Verträge untergeschoben. Heute lenken die Beratungsgespräche von den Inhalten der verschickten SMS ab“, so Bornemann.
Betroffene können einen abgeschlossenen Vertrag jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst dann, wenn sie über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt wurden. Wer also per SMS einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen.
Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg beraten Ratsuchende zu allen Fragen des Energierechts. Mehr über das Beratungsangebot auf vzhh.de/beratung.







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