Grundpreis jetzt nur noch in 1 Kilogramm oder 1 Liter
Vor wenigen Tagen ist die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Neu ist unter anderem, dass sich der Grundpreis jetzt einheitlich auf 1 Kilogramm (1 kg) oder 1 Liter (1 l) beziehen muss. Das dient nach Angaben der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern einer besseren Vergleichbarkeit beim Einkauf.
Bisher durfte sich der Grundpreis bei kleinen Verpackungen (bis 250 g/ml) auch auf 100 g/ml beziehen. Das erschwerte den Preisvergleich zum Beispiel bei Tomaten in unterschiedlichen Verpackungsgrößen für viele Verbraucher. Diese Ausnahme entfällt ersatzlos.
Die Verbraucherzentrale MV hat hierzu einen Marktcheck mit einer kleinen Stichprobe in Lebensmittelmärkten durchgeführt.
In den meisten Fällen haben die Lebensmittelhändler diese gesetzliche Änderung umgesetzt. Vereinzelt gibt es jedoch noch Nachholbedarf.
Bei der Auspreisung in der Obst- und Gemüseabteilung, sowie bei Riegeln, Keksen oder Tee hatten sich noch Fehler eingeschlichen. Auch die im Kassenbereich angebotenen Riegel und Kaugummis waren teilweise noch mit der falschen Grundpreisangabe bezogen auf 100 g ausgelobt.
Foto: Verbraucherzentrale MV
Endlich mal eine gute Nachricht für mehr Transparenz für die Verbraucher. Ich sehe noch Optimierungspotenzial. Schön wäre es, wenn noch eine Mindestschriftgröße auf dem Preisschild festgelegt würde. Es ist zwar lobenswert, wenn der Händler mir einen kostenlosen Sehtest anbietet, ich würde aber lieber selber entscheiden wollen, ob ich meine Augen auf diese Weise checken möchte. Alternativ könnte man die Händler verpflichten, eine Lupe bereit zu stellen.