
Im Jahr 2023 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2022. Richter sowie Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 942.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst.
Rund 666.000 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern über 14 Millionen Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,8 Millionen Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das OLG aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.











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