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Haft- und Bewährungsstrafen für spektakuläre Einbruchserie

Ihr Motiv war Langeweile, aber sie brauchten auch Geld. Irgendwelche Skrupel hatten die fünf Männer aus der Region Malchin anscheinend nicht. Dafür aber „ein hohes Maß an krimineller Energie“, wie Richterin Daniela Lieschke den Haupttätern gestern am Landgericht Neubrandenburg bescheinigte. Wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen verurteilte das Gericht einen 30-jährigen, der schon wegen eines anderen Deliktes hinter Gittern weilt, zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Der körperlich eher kleine und wohl unbelehrbare Malchiner hatte eine ganze „Latte“ an Straftaten gestanden, die er mit mindestens zwei anderen Männern auf dem Kerbholz hat. Die schwerste und spektakulärste Tat: Filmreif nachts per Auto durch eine Glastür ins Einkaufszentrum Reutereiche in Stavenhagen rasen.

Das war im September 2016 und das gleich zweimal – und ohne Erfolg. Ihr Auto ließen die Einbrecher einfach stehen. Sie hatten einen Geldautomaten im Visier, konnten den im Einkaufszentrum aber nicht knacken.

Dabei hatte der 30-Jährige zwei Komplizen: Einen „Kumpel“, der heute erst 22 Jahre alt ist, und einen 26-jährigen aus Malchin. Der 22-Jährige bekam eine Jugendstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Falls er sich nicht bewährt, müsse neu über die Länge einer Haft beraten werden, hieß es.

Der 26-Jährige hatte seine Taten nicht vor Gericht bei einem sogenannten Deal gestehen wollen, wie alle anderen. Deshalb wurde sein Prozess abgetrennt.

Denn der spektakuläre Einbruch im EKZ war längst nicht alles. Die Bande klaute gleich sechs Autos in Remplin sowie einen Radlader woanders. Mit beiden wurde mal so zum Vergnügen umhergefahren. Dabei hatten die Verurteilten noch Glück, dass die Fahrzeuge einigermaßen unversehrt wiedergefunden wurden.

Trotzdem hat sich der Gesamtschaden, den die Männer verursachten, bereits auf mehr als 140 000 Euro summiert. Ein Lottoladen in Demmin, Firmen in Neustrelitz und ein Geschäft in Neukalen – nichts war vor ihnen sicher. Zwei junge Männer, die nur bei je einer Straftat dabei waren, bekamen eine Bewährungsstrafe sowie ein Verwarnung. Bei beiden sei die Sozialprognose positiv, meinte das Gericht.

Wie im Rechtsstaat üblich wurde den vier Verurteilten auch der lange Zeitraum bis zur Verhandlung – dreieinhalb Jahre – zu Gute gehalten. Damit kann jeder bereits drei Monate Haft als „verbüßt“ abhaken, erklärte die Richterin. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, aber keiner hatte Zweifel daran, dass alle Seiten damit zufrieden waren. Denn die Geständnisse hatten die Verhandlung enorm abgekürzt.

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