Harpunen-Urteil: Bewährungsstrafe jetzt rechtskräftig

29. April 2016

Es bleibt bei Bewährung: Der 18-Jährige, der 2015 in Stavenhagen mit einer Harpune auf einen anderen Mann schoss, behält seine Bewährungsstrafe. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg jetzt WsM. Die zunächst beantragte Revision durch die Nebenklägerin, die das lebensgefährlich verletzte Opfer vertritt, sei wieder zurückgezogen worden. Somit sei das Urteil jetzt rechtskräftig, hieß es vom Bundesgerichtshof. Grund des gefährlichen Schusses war ein Streit um eine Freundin.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte den 18-Jährigen im Sommer 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 23 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er muss die Freiheitsstrafe aber nicht antreten, sondern erhielt eine drei Jahre laufende Bewährungszeit. „Nutzen Sie diese Chance“, gab Richter Henning Kolf dem ehemaligen Förderschüler ohne Schulabschluss mit auf den Weg.

Harpune-e1441381422346Der Vorfall hatte sich am 30. April abends in Stavenhagen auf offener Straße ereignet. Der 18-Jährige und ein 21-Jähriger aus Demmin stritten sich um die junge Frau. Es kam zu Gewaltdrohungen in einem Internetchat, schließlich hatte man sich via Internet verabredet, „um die Sache zu klären“. Der Schütze nahm die gespannte Harpune und eine Softairwaffe mit, der Nebenbuhler kam mit dem Auto und seinem 25 Jahre alten Bruder.

Als der Wagen in Wild-West-Manier auf dem Fußweg hielt, habe der 25-Jährige auf den 18-Jährigen eingeschlagen, hatte der Verurteilte erklärt. Der Nebenbuhler blieb noch im Wagen. Der 18-Jährige wusste sich nur durch einen Harpunenschuss zu wehren. Der Pfeil traf den Hals des Opfers und blieb so stecken, so dass eine komplizierte Notoperation nötig war. Das Opfer überlebte, bekam aber vom Gericht eine Mitschuld an der Eskalation des Streits.

Der Geschädigte bekommt nun 2000 Euro Schmerzensgeld und der Verurteilte bekam weitere Auflagen: Einen Bewährungshelfer, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und auf keinen Fall in der Region Demmin/Stavenhagen wohnen bleiben.

„Ziehen Sie ins betreute Wohnen weiter weg und besorgen Sie sich eine Lehrstelle“, gab Richter Kolf dem Harpunenschützen mit auf seinem Weg. Vier Monate Untersuchungshaft sollten ihm eine Lehre sein. Die Harpune, für die in Deutschland kein Waffenschein benötigt wird, wurde eingezogen.


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