Hausbootbetrüger legt Revision gegen Hafturteil ein 

4. Juli 2022

Damit war zu rechnen: Der Hausboot-Betrüger aus  Köln, der im Juni vom Landgericht Neubrandenburg zu einer Haftstrafe verurteilt wurde (WsM berichtete),  will seine Strafe anscheinend nicht in der Form akzeptieren. Wie WsM bei Gericht erfuhr, hat der Verteidiger des  43-jährigen Mannes Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit muss sich nun auch damit der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befassen, was in den meisten Fällen etwa ein Jahr dauert.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte den sprachlich gewandten Kölner, der aber keinen echten Berufsabschluss zustande gebracht hatte, zu drei Jahren und drei Monaten  Haft verurteilt. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, will sein Leben nun wirklich ändern, wie er sagte, und wurde des gemeinschaftlichen gewerblichen Betruges schuldig gesprochen.

Er hatte noch einen 39 Jahre alten Komplize, der aber der Hauptinitiator des Ganzen gewesen sein soll. Beide sollen Menschen in 135 Fällen mit angeblichen Hausbooten, Ferienwohnungen oder auch Almhütten, die sie via Internet angeboten hatten, reingelegt haben. Der Komplize war erst vor wenigen Wochen von Zielfahndern in Belgien gefasst worden und soll später auch noch in Neubrandenburg vor Gericht kommen.

Von den 135 Betrugsfällen entfielen allein 67 Fälle mit einem Schaden von 44 000 Euro auf die bekannte falsche Hausboot-Internetseite, die auch einen Anlaufpunkt ohne Ansprechpartner in Waren angab (WsM berichtete).


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