IHK berät Einzelhändler in Waren zu möglichen Hilfen

19. Februar 2021

Marktpräsenzprämie, Corona-Liquiditätshilfen, Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes, Weiterentwicklung der Neustartprämie und Brückenfinanzierung: Das Land hat gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern weitere Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um die heimische Wirtschaft in diesen Pandemie-Tagen zu unterstützen. Was die Programme im Einzelnen beinhalten, wer sie in Anspruch nehmen kann und wie das Antragsverfahren abläuft, darüber informieren die zuständigen Berater der IHK Neubrandenburg am 3. März im ÜAZ in Waren.

Beraten wird von 10 und 16 Uhr. Für die zeitliche Einteilung der Gespräche wird zwingend um vorherige Anmeldung in der IHK bei Dagmar Plohmann unter Telefon 0395 55 97-310 gebeten.

Bei der eigens für den stationären Einzelhandel aufgelegten Marktpräsenzprämie sind die IHKs in MV mit in die Antragstellung eingebunden. Sie nehmen diese entgegen und prüfen die Angaben. Der Antrag ist auch auf den Seiten der Kammer unter neubrandenburg.ihk.de zu finden. Er kann gern gleich ausgefüllt zu den Beratungsterminen mitgebracht werden.

Die Marktpräsenzprämie richtet sich an jene stationären Einzelhändler, die für die Monate November und Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachweisen können. Ihnen gewährt das Land eine einmalige Pauschale von jeweils 5000 Euro. Das Geld kann zum Beispiel für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz verwendet werden – Werbung, Verkaufsförderaktionen, Aufbau eines Internetauftritts oder Online-Shops.


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