IHK: Steuerhebesätze steigen in der Region auch 2019 weiter an

30. Januar 2019

Wie schon in den Vorjahren ist auch aktuell zu verzeichnen, dass die Hebesätze sowohl für die Grundsteuer als auch für die Gewerbesteuer kontinuierlich weiter steigen. Anders als in den vorangegangenen Jahren hat keine einzige Gemeinde irgendeine Senkung vorgenommen. 43 Gemeinden haben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wenigstens einen, vielfach aber auch alle drei Hebesätze angehoben. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben 34 Gemeinden eine Steigerung vorgenommen.

Die höchste Anhebung relativ betrachtet liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bei der Grundsteuer A in Beggerow und der Grundsteuer B in Neetzka jeweils von 300 auf 400 Prozent. Auch Neetzow-Liepen im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Grundsteuer A von 300 auf 400 Prozent angehoben.

An den Spitzenpositionen der Hebesätze hat sich in der Mecklenburgischen Seenplatte wenig geändert. Bei der Gewerbesteuer liegt nach wie vor Neubrandenburg mit 440 Prozent vorn, gefolgt von Kublank mit 420 und Lindetal mit 405 Prozent. Bereits 12 Gemeinden verlangen 400 Prozent. Auch bei dem Hebesatz der Grundsteuer B liegt Neubrandenburg mit 550 Prozent an der Spitze, gefolgt von Göhren-Lebbin mit 500 Prozent, Woldegk mit 450 und Blankensee mit 430 Prozent. Immerhin 14 Gemeinden erheben über 400 Prozent, weitere 29 liegen bei 400 Prozent.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Spitzenwert bei der Gewerbesteuer bei 450 Prozent. Nachdem die Hansestadt Greifswald zum Jahreswechsel erhöht hat, sind es insgesamt vier Gemeinden mit Jatznick, der Stadt Torgelow und Wackerow. Weitere 16 Gemeinden liegen bereits bei 400 Prozent. Bei der Grundsteuer B liegt nach wie vor Wackerow mit 700 Prozent an der absoluten Spitze. Behrenhoff nimmt einen Hebesatz von 600 Prozent, die Hansestadt Greifswald und Eggesin liegen mit 480 Prozent dahinter, Torgelow hat einen Hebesatz von 475 Prozent und Anklam 460 Prozent. Weitere 43 Gemeinden haben bereits einen Hebesatz von 400 Prozent und darüber.

Da noch nicht alle Gemeinden die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 erlassen haben, sind weitere Änderungen bzw. Erhöhungen möglich.


Kommentare sind geschlossen.