IHKs in MV: Keine Wettbewerbsverzerrung im Norden

24. März 2022

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern sehen die Tourismus- Unternehmen im Land aufgrund der hierzulande deutlich strengeren Corona-Regeln gegenüber der Konkurrenz aus Schleswig-Holstein klar benachteiligt. In Schleswig-Holstein bestehen bereits seit dem 19. März keine 3G- Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht für Gäste dieser Branchen mehr. Demgegenüber diskutiert die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern über eine Hotspotregelung bis weit nach Ostern.

„Dies verursacht ein Ungleichgewicht im Norden, das weiterhin mit bürokratischem Kontrollaufwand für die Unternehmen mit 3G und zu einer Gästeverunsicherung führt. Einen verpatzten Saisonstart können sich die Tourismusbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern nach 2021 kein zweites Mal leisten“, sagt Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der IHKs in MV.

In den Betrieben gibt es für Gäste ohnehin durch Hygienekonzepte und Abstandsgebote hinreichende Schutzmaßnahmen. „Auch unser Land sollte Bürgern und Unternehmen wieder mehr Vertrauen schenken und vermehrt auf die Eigenverantwortung des Einzelnen setzen“, so Belke weiter.

Zudem betont Matthias Belke: „Zuletzt mahnte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann die Länder, die vereinbarte Hotspotregelung für regionale Notlagen nicht pauschal anzuwenden. Schleswig-Holstein plant, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspot- Regionen keinen Gebrauch zu machen. Hier bedarf es also dringend einer Abstimmung zwischen den Landesregierungen der norddeutschen Länder, um nicht gerechtfertigte Wettbewerbsnachteile innerhalb der Branchen zu vermeiden. Einen reinen MV-Aktionismus darf es nicht geben.“


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