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IHKs informieren zum neuen Verpackungsregister

Ab dem 1. Januar gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Damit verbunden sind gesetzliche Pflichten für alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen gewerbsmäßig und erstmals an den Endverbraucher abgeben. So muss für beteiligungspflichtige Verpackungen künftig nicht nur ein gültiger Vertrag mit einem dualen System vorliegen. Sondern: Neuerdings müssen die Unternehmen diese Verpackungen zusätzlich im Verpa-ckungsregister „LUCID“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
Über die Änderungen und Pflichten, die sich aus dem neuen Verpackungsgesetz für die gewerbliche Wirtschaft im Land ergeben, informieren die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag, 17. Januar.

Beginn ist um 14 Uhr im Bürgerhaus Güstrow (Sonnenplatz 1, 18273 Güstrow). Als Referenten konnten Jochen Rüth, Leiter Entsorgung bei der ZSVR, sowie Rolf Ziemke, Leiter des Dezernats „Siedlungsabfallwirtschaft, Deponien, Zertifizierungen“ beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gewonnen werden. Sie stehen anschließend auch zu offenen Fragen Rede und Antwort.

Sehr viele Betriebe sind von den gesetzlichen Bestimmungen des Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen Registrierungspflicht betroffen, da das Gesetz keine Bagatellgrenzen vorsieht. Somit sind nicht nur Hersteller eines verpackten Produktes, sondern auch viele Importeure, Kleinbetriebe, Dienstleister (z.B. wegen Umverpackungen) und Online-Händler (wegen der Versandverpackungen) registrierungspflichtig. Für Fragen zur Einordnung bestimmter Verpackungen in die Registrierungspflicht steht auch die ZSVR unter der E-Mail-Adresse an: frage@verpackungsregister.org zur Verfügung. Für die Veranstaltung wird um An- meldung bei den IHKs gebeten.

Ansprechpartner in der

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Gunnar Hagemann, Tel. 0395 55 97-206 oder per E-Mail: gunnar.hagemann@neubrandenburg.ihk.de

IHK zu Rostock: Kai Retzlaff, Tel. 0381 338-130 oder per E-Mail: retzlaff@rostock.ihk.de

IHK zu Schwerin: Thomas Lust, 0385 51 03-308 oder per E-Mail: lust@schwerin.ihk.de

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