Impfpflicht einführen – MV begrüßt Vorstoß vom Bund

21. Juni 2019

Im Schweriner Landtag ist gestern die Initiative der Bundesregierung zur Einführung einer beschränkten Impfpflicht gegen Masern diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte deutlich, dass er die Initiative begrüßt. „Eine bundesweite beschränkte Impfpflicht gegen Masern kann dazu beitragen eine hochansteckende und gefährliche Krankheit wie die Masern auszurotten. Als Landesregierung werden wir deshalb die auf Bundesebene laufenden Initiativen und rechtlichen Prüfungsprozesse zur Einführung einer beschränkten Impfpflicht gegen Masern unterstützen. Gerade in Kindertagesstätten und Schulen ist es nötig, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine Impfung ist der beste Schutz für alle“, so Glawe.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft waren nicht ausreichend. Um die Durchimpfungsraten bundesweit deutlich zu steigern, möchte die Bundesregierung daher eine beschränkte Impfpflicht gegen Masern in Gemeinschaftseinrichtungen und für medizinisches Personal einführen. Mecklenburg-Vorpommern erreicht in der Altersgruppe der Schulanfänger die für die Masern-Eliminierung erforderliche Impfquote von 95 % bei der 2. Masernimpfung. „Um bestehende Impflücken jedoch bundesweit zu schließen erscheint die Impfpflicht als geeignete Maßnahme. Hohe Impfquoten sind kein Selbstläufer. Masernviren zirkulieren daher weiter und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Fehlender Impfschutz besteht besonders bei den unter Zweijährigen und jungen Erwachsenen“, so Glawe weiter. Die von der Weltgesundheitsorganisation zur Eliminierung der Masern geforderte Impfquote von über 95 Prozent wird in Deutschland nicht erreicht (nur 93 Prozent der Schulanfänger sind zweimal gegen Masern geimpft, Stand 2017).

Impfpflicht nicht ohne flankierende Maßnahmen

Erfahrungen anderer EU-Staaten, wie z. B. Frankreich zeigten, dass die Einführung einer „beschränkten Impfpflicht“ gegen bestimmte Krankheiten dazu führen kann, dass die Impfquoten für andere (freiwillige) Schutzimpfungen abnehmen. „Vor diesem Hintergrund der möglichen Auswirkungen einer „beschränkten Impfpflicht“ auf die Inanspruchnahme von anderen Schutzimpfungen, sind flankierende Maßnahmen daher ebenso wichtig. Essentielle Maßnahmen sind, zum Beispiel kontinuierliche und sachliche Aufklärung, niedrigschwellige Impfangebote sowie Erinnerungssysteme (z. B. U-Untersuchungen)“, sagte Glawe.

MV impft – Kampagne informiert über Impfen

Mecklenburg-Vorpommern hat im Oktober 2018 die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) gestartet. Neben dem Internetauftritt (www.mv-impft.de) wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen.

Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sie ist zunächst für zwei Jahre konzipiert. Weitere Informationen zum Impfen gibt es unter www.mv-impft.de . Ziel in MV sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten für alle empfohlenen Schutzimpfungen zu halten und möglichst weiter zu verbessern. Hierfür leisten die Gesundheitsämter und die niedergelassenen Ärzte seit Jahren einen erheblichen Beitrag.
„Die Menschen in MV müssen auch in Zukunft über den Nutzen von Impfungen aufgeklärt werden, um die flächendeckend vorhandenen Impfangebote bestmöglich zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.


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