In der Müritz-Region dürfen die Geschäfte auch weiterhin sonntags öffnen
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 1. Januar 2016 eine neue Bäderverkaufsverordnung. Und die legt fest, in welchen touristisch wichtigen Orten in bestimmten Zeiträumen die Geschäfte auch sonntags geöffnet haben dürfen. Während durch die neue Regelung einige Regionen im Land das Nachsehen haben, sind die Tourismusgebiete in der Müritz-Region auch weiterhin unter den „Begünstigten“.
„Die neue Bäderregelung ist ein Kompromiss aller Beteiligten. Viele Gespräche mit dem Bäderbeirat, Kirchen und Gewerkschaften wurden geführt. Gemeinsam haben wir die vielen unterschiedlichen Interessenlagen ausgelotet und versucht, auf einen Nenner zu bringen. Das gemeinsame Ergebnis liegt nun vor“, sagte M-V-Wirtschaftsminister Harry Glawe .
Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Der gewerbliche Verkauf ist in den Kur- und Erholungsorten sowie den anerkannten Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November in der Zeit von 12 bis 18 Uhr zulässig.
Neu ist, dass auch am ersten Sonntag im Januar eines jeden Jahres – an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind – geöffnet werden darf. Die Regelung gilt in 77 Orten und Ortsteilendes Landes.
Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit auch weiter geschlossen.
In den Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr wurden zudem die Sortimente auf den regional typisch touristischen Bedarf eingeschränkt. Der Verkauf sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist kein Verkauf von Autoersatzteilen, Baumaschinen, Reisen, lebenden Tieren, Münzen, Booten, pyrotechnischen Gegenständen, Lotterielosen, Fluggeräten, Antiquitäten, Schusswaffen und Munition sowie Jagdausrüstungen in Kur- und Erholungsorten und den anerkannten Ausflugsortenzulässig. Weiterhin ist der Verkauf von Pelzwaren und Uhren ausgeschlossen, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen.
Und hier gilt die Bäderregelung in der Müritz-Region:
Göhren-Lebbin
Malchow
Röbel/Müritz:
Straße der Deutschen Einheit ab Kreisverkehr Hafen, Straße des Friedens, Altstadt innerhalb und einschließlich der Grenzen Mauerstraße ab Hohe Straße bis Wiesenstraße, Roßstraße ab Wiesenstraße bis Marktplatz, Marktplatz, Predigerstraße, Achter de Muer, Mühlenstraße bis Töpferwall, Mönchkirchhof, Hanne-Nüte-Straße, Hohe Straße bis Einmündung Mauerstraße
Mecklenburgische Seenplatte
Waren (Müritz):
Altstadt innerhalb Schweriner Damm; Zur Steinmole; Strandstraße, Ober- und Unterwallstraße; Mecklenburger Straße von Oberwallstraße bis Schweriner Damm sowie Kietzstraße; Müritzstraße; Am Seeufer; Bahnhofstraße; Lloydstraße; Malchiner Straße bis Lloydstraße
Mecklenburgische Seenplatte
Rechlin
Penkow