Derzeit kursieren mehrere E- Mail-Betrugsmaschen, um Daten von Unternehmen zu stehlen. Mitgliedsunternehmen der IHK- Organisation erhalten E-Mails, in der sie zur Eingabe von Firmendaten aufgefordert werden. Dabei wird den Unternehmen eine besondere Leistung ihrer IHK versprochen, wie beispielsweise die Zahlung eines Energiezuschlages oder einer Steuerrückzahlung. Diese E-Mails stehen in keinem Zusammenhang zu den IHKs, sondern dienen allein dem Zweck, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu gelangen. „Betroffene Unternehmen sollten keinesfalls den Aufforderungen aus der E-Mail folgen, neben dem Datenklau besteht auch das Risiko, dass Schadsoftware verbreitet wird“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Sollten sich Unternehmen unsicher sein, ob die E-Mail von der IHK stammt, können sie sich jederzeit direkt an ihre IHK wenden“, so Eisenach abschließend.
Den IHKs sind derzeit drei Ansätze bekannt, wie Unternehmen Daten entlockt werden sollen:
Angeblicher Energiezuschlag
Mit der Aussicht auf einen Energiezuschlag in Höhe von mehreren Hundert Euro, der angeblich der Umsetzung eines „Stützungspaketes“ infolge der hohen Gaspreise dient, sollen Betriebe sich über die IHK anmelden. Dies könne einfach über einen Link erfolgen.
Dies entbehrt jeder Grundlage: Über die IHKs kann kein Energiezuschlag beantragt werden.
Digitaler IHK-Schlüssel
Viele Betriebe erreichen auch Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen „digitalen IHK- Schlüssel“ zu beantragen. Damit könnten angeblich „sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden“.
Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde die Gesellschaftsform als inaktiv gelistet und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer.
Ein solcher „digitaler IHK-Schlüssel“ existiert nicht. Unternehmen müssen nicht befürchten, als „inaktiv“ bei ihrer IHKs geführt zu werden.
„Bundeszahlstelle“ lockt mit angeblicher Steuerrückzahlung
Bei einer weiteren Betrugsmasche werden die Unternehmen von der angeblichen „Bundeszahlstelle“ mit der Abkürzung „BZSt“ aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link zu aktualisieren. Die Daten würden dann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geprüft. Nach der Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.
Auch hier gilt: Die IHKs nehmen keinerlei derartige Überprüfungen vor und sind nicht für Steuerrückzahlungen zuständig.