
Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) nicht immer zeitnah möglich.
Geldleistungen werden weiter ausgezahlt, da dieses IT-Verfahren nicht betroffen ist. Alle eingehenden Anträge werden bearbeitet. Es sind auch keine Daten verloren gegangen.
Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben. Die Arbeitsagenturen (SGBIII / Arbeitslosengeld I) und Familienkassen (Kindergeld) sind nicht betroffen.







Neueste Kommentare