Jäger erschießt Bärenhund – Prozess gegen Waidmann

15. März 2016

Für einen vermutlich gezielten und tödlichen Schuss auf den Hund eines Urlauberbauernhofes bei Alt Schloen muss sich ein Jäger morgen in Waren vor Gericht verantworten. Dem 60-jährigen Waidmann wird Verstoß gegen das tierschutzgesetz vorgeworfen, sagte der Leiter des Amtsgerichtes in Waren, Matthias Brandt.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDie Staatsanwaltschaft erklärte, der Mann habe ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier getötet.  Der Vorfall soll sich im Juni 2015 auf einem Feld wenige hundert Meter von Alt Schloen entfernt abgespielt haben.

Gäste des Bauernhofes sollen mit dem zutraulichen Germanischen Bärenhund am frühen Abend spazieren gewesen sein. Dabei soll sich das Tier weiter von den Gästen entfernt haben. In einem Feld habe der Jäger dann geschossen. Der Hund soll sofort tot gewesen sein.
Der Hundebesitzer erstattete später Anzeige.

Solche Bärenhunde gelten als besonders gutmütig. Die Tiere können 60 bis 80 Zentimeter groß werden und ein Gewicht von mehr als 60 Kilogramm erreichen.

Das Gericht will noch am Mittwoch ein Urteil fällen.

Geladen sind zwei Zeugen. Auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz steht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.


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