Kennen Sie Ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz?

19. Januar 2022

Immobilienmakler, Autohändler oder Veranstalter von Glücksspielen sind nur einige Beispiele für Branchen, die sogenannte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind. Doch was bedeutet das? Welche Pflichten sind konkret damit verbunden und wie kann ich diese im unternehmerischen Alltag umsetzen? Hierunter fallen Fragen der ordnungsgemäßen Kundenidentifizierung oder nach dem Aufbau eines internes Risikomanagements. Wichtig ist auch zu wissen, wann und wie eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abzusetzen ist. Diese und weitere praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Geldwäscheprävention im Unternehmen vermittelt das Webinar, das die IHK Neubrandenburg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention anbietet.

Die kostenpflichtige Veranstaltung (25,00 € pro Teilnehmer/-in) findet am Freitag, 28. Januar, in der Zeit von 10 bis 12:30 Uhr digital via Microsoft Teams statt.

Interessenten melden sich bis zum 21. Januar verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten sie die Rechnung.
Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten die Interessenten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung an die im Anmeldeformular angegebene E-Mailadresse. Anmeldungen sind möglich bei: Annika Bünz, Telefon 0395 5597 214 oder per E-Mail: annika.buenz@neubrandenburg.ihk.de


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