Kinderpornografie: Durchsuchungen auch an der Seenplatte

19. April 2024

Im Rahmen einer Aktionswoche gegen sexuellen Missbrauch an Kindern haben Einsatzkräfte Hunderte Wohnungen durchsucht – unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Insgesamt gab es von Montag bis Donnerstag über 300 Durchsuchungen mit 634 Einsatzkräften. In Mecklenburg-Vorpommern haben 65 Einsatzkräfte insgesamt 28 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, davon 16 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock und 12 im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, das auch für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig ist. Dabei wurden diverse Datenträger wie Laptops, PCs und Smartphones sichergestellt.

Die Federführung der Aktionswoche lag auch dieses Jahr beim LKA Niedersachsen. Der Präsident des LKA Niedersachsen, Friedo de Vries, betont: „Dieser erneute länderübergreifende Einsatz zeigt, dass wir in der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Nicht nur in dieser Woche holen wir Täter aus der Anonymität und machen sie für ihr Handeln verantwortlich; wir werden dies auch in der Zukunft tun.“

MV-Innenminister Christian Pegel betont: „Die Bekämpfung der Kriminalität in diesem spezifischen und besonders grausamen Deliktsfeld stellt für unsere Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern eine absolute Priorität dar. So werden nicht nur im Rahmen solcher Aktionswochen, sondern nahezu jede Woche in MV mehrere Durchsuchungsbeschlüsse zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern, zum Beispiel wegen des Besitzes sowie der Verbreitung von Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, vollstreckt.“

Seinen Angaben zufolge wurden in den vergangenen Jahren sowohl die personellen als auch die technischen Ressourcen der Polizeibehörden in MV zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform deutlich verstärkt. 

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden
Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle – im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 % (2022: 136.500 Fälle).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 Porzent und im Jahr 2023 sogar bei rund 90 Prozent. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem vom NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten. Dabei ist zu unterscheiden: Senden sich Jugendliche ab 14 Jahren gegenseitig und – das ist wichtig – einvernehmlich Nacktbilder, ist dies nicht verboten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. 

Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse
dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und
des Bundes:

  – https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/

  – https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/missbrauch-verhindern/


Eine Antwort zu “Kinderpornografie: Durchsuchungen auch an der Seenplatte”

  1. Stefan sagt:

    Solange Menschen, es tut mir leid, aber das Wort Eltern fällt mir in diesen Fällen wirklich nicht ein, ihre Kinder im Internet für ein paar Likes zur Schau stellen, wird es den Tätern nur leicht gemacht.

    Auf TikTok kann man unter jedem Video sehen, wie oft es geteilt und gespeichert wurde.
    Es gibt einen ganzen Markt für Videos von Babys und Kleinkindern, welche beim Essen gezeigt werden.
    Videos mit mit 100.000 Likes haben hier häufig 30.000 – 60.000 Speicherungen und Weiterleitungen.
    Auf kritische Nachfrage wird dann immer gern geschrieben, dass das Video von vielen Nutzern gespeichert wird um es später dem Partner, oder einer anderen Person, zu zeigen.
    Sicherlich, aber „von vielen“ sind eben nicht alle.
    Allein der Gedanke, dass eine einzige Person dieses Video für andere Zwecke missbraucht und dann sicherlich auch mit seinem gleichgesinnten Umfeld teilt, muss doch ausreichen um Eltern davon abzuhalten.

    In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Kampagne #sharewithcare der Telekom verweisen.
    Das Video zeigt auch andere Folgen der Vermarktung des eigenen Nachwuchses.
    Es dauert keine drei Minuten und das Anschauen lohnt sich.

    https://youtu.be/bu-fR8nrwjs

    Schützt eure Kinder.

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