Kleinkind wohl nicht vorsätzlich verbrüht
Wir haben Anfang Oktober berichtet, dass in Wolgast die dreijährige Emma gestorben ist, nachdem sie von der Mutter in viel zu heißem Wasser gebadet wurde. Die Staatsanwaltschaft geht jetzt davon aus, dass die Mutter ihr Kind nicht vorsätzlich in daszu heiße Bad gesetzt hat.
Das rechtsmedizinische Gutachten stütze die Aussage der Mutter, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das Kind gewaltsam im Wasser gehalten wurde. Vielmehr wiesen die Verbrühungsmarken am Körper des Mädchens darauf hin, dass das Kind unmittelbar nach dem Hineinsetzen wieder herausgehoben wurde.
Nur wenige Sekunden im bis zu 57 Grad heißen Wasser reichten jedoch aus, um einen Verbrühungstod zu verursachen. Das Mädchen war Anfang Oktober frühmorgens tot in ihrem Bett gefunden worden. Die Mutter hatte damals angegeben, das Kind am Vorabend in ein heißes Erkältungsbad gesetzt und es später ins Bett gelegt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft lässt nun die Schuldfähigkeit der Mutter mit einem psychiatrischen Gutachten prüfen. Dieses soll klären, ob die Mutter die Folgen ihres Handelns überhaupt absehen konnte.