Vielleicht war es ja wirklich das letzte juristische Kapitel – aber wer weiß das schon bei Günther Krause. Am Mittwoch hat das Landgericht Rostock den 70-jährigen Ex-Spitzenpolitiker zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er bekam ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden – eine ziemlich lange Bewährungszeit. Damit hielt sich das Landgericht an die Vereinbarung zu Beginn, die da hieß: Bewährungsstrafe gegen Geständnis. Krause, der seit 2013 bereits in privater Insolvenz war, wurde wegen mehrerer Bankrottvorwürfe und wegen Betruges verurteilt.
Er hatte über seinen Verteidiger – Anwalt und Ex-DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel – in dem Verfahren gestanden, zwischen 2017 und 2020 rund 372 440 Euro erlangt, aber nicht angegeben zu haben, als er insolvent war. Das nennt man Verschleierung, für die er eine spanische Firma seiner Frau genutzt hatte. Das Geld hatte der ehemalige CDU-Politiker in den letzten Jahren unter anderem für Auftritte in TV-Sendungen bekommen – darunter aus der Show „Ich bin ein Star – holt mich hier raus“, die als Dschungelcamp bekannt ist.
Das Landgericht legte außerdem fest, dass Krause noch 72 000 Euro an die Staatskasse zahlen und mehr als 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten soll. Der Richter sprach von „hoher krimineller Energie“, blieb aber noch einen Monat unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
In dieser Zeit, um die es im Verfahren ging, hatte Krause auch in der Müritz-Region für Schlagzeilen gesorgt. Er hatte 2018 ein Haus in Knüppeldamm-Ausbau nahe Röbel gemietet, die vereinbarten Geldraten aber nicht gezahlt. Auch damals regelte Diestel nach dem erzwungenen Auszug Krauses die Angelegenheiten und gab die Schlüssel an die Eigentümer zurück, als Krauses schon wieder ausgezogen waren.
In solchen Fällen bleibt eine Woche Zeit, in der sich beide Seiten überlegen, ob sie noch Rechtsmittel einlegen. Gerechnet wird damit aber nicht. Denn der Deal war ja: Geständnis Krause, dadurch kürzerer Prozess und danach eine Bewährungsstrafe. Die Länge der Bewährung mit vier Jahren darf man aber so deuten, dass beim nächsten Rechtsverstoß wohl erstmals eine Haftstrafe für Krause verhängt werden würde.