Vor wenigen Stunden haben wir berichtet, dass der Landrat der Mecklenburgischen Seenplatte, Thomas Müller, dem Kreiswehrführer Stephan Drews, verboten hat, seine Funktion weiter auszuüben. Das ist ein Fakt, den man berichten muss, zumal es gegen Drews auch einen Abwahlantrag gibt, über den auf der morgigen Delegiertenversammlung entschieden werden soll. Vorausgegangen sind monatelange Streitigkeiten, insbesondere mit dem Friedländer Bürgermeister, denn Drews ist dort auch Feuerwehrchef.
Der Landkreis hat sich bisher immer zurückgehalten, bis Landrat Müller jetzt mitgeteilt hat, dass Stephan Drews wegen eines „Sachverhaltes“ seine Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben darf. Konkreter wurde Müller allerdings nicht.
Doch was für ein Sachverhalt hat den Landrat nun plötzlich bewogen, den Kreiswehrführer noch vor der morgigen Delegiertenversammlung vor die Tür zu setzen? Wir haben in den vergangenen Stunden umfangreich recherchiert. Die Verantwortlichen halten sich ziemlich bedeckt. Nach WsM vorliegenden Informationen, die uns von verschiedenen Seiten bestätigt wurden, gab es tatsächlich einen ausschlaggebenden Vorfall in dieser Woche, der mit den bisherigen Vorwürfen gegen Stefan Drews der vergangenen Monate aber gar nichts zu tun hat.
Nachdem bekannt wurde, dass auf der Delegiertenversammlung am Sonnabend ein Abwahlantrag gegen ihn zur Abstimmung steht, soll Drews verschiedene Äußerungen in seinem Umfeld getätigt haben, die befürchten ließen, dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden könnte. Daraufhin gab es eine größere Polizeisuche nach ihm – inklusive Hubschrauber. Letztendlich sei Drews von der Polizei angetroffen worden. Er soll dabei aber wenig bis gar nicht kooperativ gewesen sein, so WsM-Informationen, Polizisten beleidigt sowie mindestens einen Polizisten angegriffen und verletzt haben. Deshalb gibt es jetzt offenbar ein Verfahren gegen ihn, das Landrat Thomas Müller veranlasst hat, ihn von seiner Funktion zu entbinden.






