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Landgericht hebt Strafe für Müritz-Kleindealer auf und „erhöht“

„Wenn jemand Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft, da kann auch zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben“, macht Richter Jochen Unterlöhner gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung in Neubrandenburg klar. Der Adressat dieser „Drohung“ sitzt gleich daneben am Anklagetisch, ein 23-jähriger Mann aus Waren. Er muss nun schon zum zweiten Mal vor Gericht erscheinen, denn er hat – das ist unstrittig – vor etwa drei Jahren kleine Mengen Cannabis und Amphetamine verkauft. Dafür wurde er am Amtsgericht in Waren im August erst zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt, was dem Kleindealer wohl auch gepasst hätte. Aber die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe. Und legte deshalb Berufung ein.
Das Problem des Prozesses dabei: Der zu der Zeit wohl mit Geldproblemen belastete Mann gab die Drogen an eine 17-Jährige und einen 15 Jahre alten Jugendlichen ab.

Bei einer 17-Jährigen könne man sich manchmal nicht sicher sein, ob man sie nicht schon auf 18 schätzen kann, sagte der Richter. Aber bei einem 15-Jährigen müsse man nicht diskutieren. Das sei auf jeden Fall erkennbar, dass es ein Minderjähriger war. Diesem Jungen hatte der Angeklagte damals zwei Gramm Marihuana und ein Gramm Amphetamin verkauft.

„Eine Geldstrafe ist da zu niedrig, da müssen wir nicht darüber diskutieren“, sagt Unterlöhner. In einem ähnlichen Fall hat die Berufungskammer unlängst auch ein Urteil des Amtsgerichtes Waren korrigiert. Unterlöhner verurteilte damals einen Rauschgifthändler, der in Malchow Drogen an 13-Jährige abgegeben hatte, zu zwei Jahren Haft – ganz ohne Bewährung.

Im Fall des Wareners will das Gericht aber nicht ganz so hart vorgehen. Der junge Mann gilt als „nicht vorbestraft“ und  lebt sonst von Bürgergeld. Er habe sich nun auch um Arbeit bemüht, sagt er. Eine soziale Einrichtung beschäftige ihn, indem er Lebensmittel heranschaffe, an fünf Tagen die Woche für eine geringe Aufwandsentschädigung, erzählt der 23-Jährige. 

Das nehmen Richter und Schöffen einigermaßen wohlwollend zur Kenntnis. Zudem soll der Mann bisher nicht wieder straffällig geworden sein. Als erwartbares Strafmaß sieht die Kammer in diesem Fall 13 Monate Haftstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden können, lautet eine Vorgabe. Nur wenn der Angeklagte und die Staatsanwältin zustimmen. Beide warten nicht lange, und sagen Ja. Der Angeklagte räumt als Voraussetzung auch ein, dass er hätte sehen müssen, dass sein Konsument deutlich zu jung war.

Damit ist die Verhandlung nach 40 Minuten schon fast zu Ende. Das Landgericht hebt das Urteil der ersten Instanz auf. Der 23-Jährige bekommt wegen illegalen Drogenhandels an Minderjährige 13 Monate Haft, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Ein Bewährungshelfer soll dem Verurteilten helfen, wirklich von seinen negativen „Beschäftigungen“ loszukommen und auch davon wegzubleiben. Egal was die Bundesregierung in Sachen Cannabis-Legalisierung beschließe.

Das Urteil ist auch schon  rechtskräftig. Jede Seite verzichtet noch im Gerichtssaal auf ein Rechtsmittel. Und der Richter schickt den 23-Jährigen mit einer ernsten Mahnung nach Hause: „Lassen Sie so schnell wie möglich die Finger von Betäubungsmitteln. Sollten sie noch einmal mit Drogen in Kontakt kommen und ertappt werden, ist die Bewährung hinfällig.“

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