
Der Bedrohte ging in die Tankstelle und informierte von dort die Polizei während sich der Tatverdächtige in eine unbekannte Richtung entfernte.
Aufgrund einer ausführlichen Personenbeschreibung des Täters konnten die Beamten im Rahmen einer Nahbereichsfahndung eine Person antreffen, auf die diese Beschreibung passte. Bei der Durchsuchung der Person und mitgeführten Gegenstände konnte das zuvor angegebene Messer aufgefunden und sichergestellt werden.
Vorhandene Videoaufzeichnungen des Tankstellengeländes wurden für die weiteren Ermittlungen gesichert. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde eine vorläufige Festnahme abgelehnt.
Gegen den 28-jährigen Ägypter wurde eine Strafanzeige wegen räuberischer Erpressung aufgenommen.












Wenn das ein deutscher gemacht hätte wäre er gleich eingefahren und die Toten Hosen würden ein Konzert
machen.
Das ist bewaffneter Raubüberfall, unverständlich das er wieder auf freiem Fuß ist und weitere Straftaten begehen kann.
toll
Das liegt daran,dass kein Haftgrund nach Paragraph 112 und 112a StPO vorliegt und hat nichts mit der Herrkunft zu tun.
Mit.normalen Menschen verstand ist das aber nicht zu erklären.