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Messer-Attacke in Behindertenheim: Prozess läuft hinter verschlossenen Türen

Am Landgericht Neubrandenburg wird seit gestern ein Fall verhandelt, der sich in einem Behindertenheim ereignet hat. Angeklagt ist eine 38 Jahre alte Frau. Sie soll – so trug es die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn vor – im Juli 2021 in der Einrichtung in Demmin mit einer Art langem Brotmesser überraschend auf einen Mitbewohner eingestochen haben. Der Mann, der damals 30 Jahre alt war, überlebte zum Glück, da seine Lungenverletzung schnell notoperiert werden konnte.
Wie „Wir sind Müritzer“ von seinem Anwalt erfuhr, soll der 30-jährige Geschädigte von damals die Attacke gut verkraftet und gesundheitlich keine Schäden davongetragen haben. Beide Beteiligte aus dem Heim sind allein „nicht geschäftsfähig“ und haben jeweils Betreuer, die sie auch bei Gericht unterstützen oder vertreten.

Am ersten Prozesstag stellte der Anwalt der Angeklagten wie erwartet einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Als Begründung führte er an, dass in dem Fall Einzelheiten aus dem höchstpersönlichen Bereich des Lebens der Frau und auch des Opfers behandelt würden. Diesem Antrag folgten Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und letztlich auch das Gericht. So wird nun weiter hinter verschlossenen Türen verhandelt, das Urteil soll vermutlich Ende Februar wieder öffentlich bekanntgegeben werden.

Bis dahin waren in der Anklage aber noch Einzelheiten des Vorfalls mitgeteilt worden. So wird der Frau gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen (WsM berichtete).

Die aus Rostock stammende Frau war damals von einem Urlaub bei der Mutter nach Demmin zurückgekommen. Beim Besuch hatte es wohl Meinungsverschiedenheiten gegeben. Weil die Frau immer noch sehr erregt war, hatte der Mitbewohner ihr abends aus mehreren Decken in ihrem Zimmer eine Art Ball gebastelt. Darauf sollte sie einschlagen und so Ärger loswerden.

Doch dazu kam es nicht. Der Mann bekam einen Messerstich von hinten, als er noch stand, und zwei weitere, als er nach vorn gestürzt war. Durch schnelles Eingreifen von Helfern konnten Ärzte dem  Opfer helfen.

Die Angeklagte, die in Handschellen vorgeführt wurde, wollte sich am ersten Prozesstag noch nicht dazu äußern, wie ihr Anwalt sagte. Sie müsse sich auch erst an die Situation am Gericht gewöhnen. Die Kammer will mit Unterstützung einer Psychologin auch klären, ob die „vermindert schuldfähige Frau“  dauerhaft in einer forensischen Einrichtung untergebracht wird.

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