Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat gestern der Prozess gegen eine 39-jährige Frau aus der Nähe von Pasewalk sowie ihren 46 Jahre alten und Partner und ihre 17-jährige Tochter begonnen. Vor allem der Frau wird vorgeworfen, die damals 14 Jahre alte leibliche Tochter ihres Partner schwer misshandelt zu haben (WsM berichtete). Die Strafkammer schloss die Öffentlichkeit gestern noch vor der Anklageverlesung aus. Richterin Daniela Lieschke begründete das mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Auch sei die besondere Belastung der Geschädigten berücksichtigt worden, die zum Teil erniedrigenden Handlungen ausgesetzt gewesen sein soll. Bis zum 12. Dezember sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Öffentlichkeit wird laut Gerichtsbeschluss erst zur Urteilsbegründung wieder zugelassen.
Die Hauptangeklagte steht im Verdacht, ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt zu haben. Laut Anklage soll es seit 2020 immer wieder zum Streit ihr und der Jugendlichen gekommen sein. Diese Streitigkeiten seien immer weiter eskaliert.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte die damals 14-Jährige im Badezimmer und in der Dusche eingeschlossen, mit kalten Wasser übergossen, sie in der Badewanne untergetaucht sowie gekratzt und geschlagen haben- – unter anderem mit einem Toiletten-Pömpel ins Gesicht.
Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei die Stieftochter wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen. Dort musste die damals 14-Jährige laut Anklage essen, schlafen und auch ihre Notdurft verrichten. Sie sei zudem gezwungen worden, ihren eigenen Kot zu essen. Am Unterricht durfte sie ebenfalls nicht teilnehmen.
Neben der Stiefmutter sind auch die 17-jährige Tochter der Frau sowie der 46-jährige leibliche Vater der Geschädigten angeklagt. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Dem Vater sollen die Taten seiner Frau bekannt gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll er seiner Tochter mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie auf Anweisung der Hauptangeklagten in der Dusche eingesperrt haben.
Die mitangeklagte 17-jährige Tochter ist am Donnerstag aus Krankheitsgründen nicht vor Gericht erschienen. Die Kammer hat deshalb das Verfahren gegen die junge Frau abgetrennt – gegen sie wird gesondert verhandelt.
Foto: Archiv









Neueste Kommentare