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Mörder will geringere Haftstrafe erreichen: Rechtsmittel eingelegt

Der Mord an einer 29 Jahre alten Frau in Siedenbollentin bei Altentreptow lässt die Beteiligten trotz Urteil nun doch noch nicht zur Ruhe kommen. Wie erwartet hat Verteidiger Dieter Axmann im Namen seines Mandanten inzwischen Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Das erfuhr „Wir sind Müritzer“ aus dem Landgericht. Damit könnte es ein Jahr dauern, bis der Bundesgerichtshof das Verfahren überprüft hat, aber der Täter bleibt hinter Gittern.

Der 48 Jahre alte Siedenbollentiner war am 28. November wegen Mordes und sexueller Nötigung in Neubrandenburg zu „Lebenslänglich“ verurteilt worden (WsM berichtete). Bei Mord gibt es laut Gericht keine andere Strafe. „Wenn man wegen Hinterhältigkeit, Brutalität, vorsätzlicher Ausführung oder wegen des Verdeckens einer anderen Straftat den Mord anerkennt, muss der Täter lebenslänglich in Haft“, erläuterte ein Experte.

Der Verurteilte hatte bei der Polizei noch gestanden, der Frau in ihrer Wohnung plötzlich in ihre Hose gefasst zu haben. Das sah das Gericht als sexuelle Nötigung, was der Mann verdecken wollte.

2,1 Promille Alkohol im Blut

Das sahen der Anwalt und sein Mandant schon bei der Verurteilung anders. Der kräftige Täter hatte im Prozess schon gestanden, dass er die Frau Anfang Mai an einem Samstagabend erwürgt habe. Zuvor habe es Streit gegeben. Genaueres könne er wegen des Alkoholgenusses aber nicht mehr sagen. Er soll rund 2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Deshalb wollte der Anwalt schon länger eine Verurteilung wegen Totschlags erreichen, so dass das Strafmaß zwischen 5 und 15 Jahren gelegen hätte. Dem war die Kammer nicht gefolgt. Täter und Opfer hatten sich zufällig im Dorf getroffen.
Der Verurteilte kam angetrunken von einer Feier beim Fußballverein und wollte bei der Frau, die nur halb so kräftig war wie er, angeblich Kaffee trinken. Den soll er aber gar nicht angerührt, sondern das Opfer minutenlang gewürgt und so getötet haben. Er wurde in der Nacht noch gestellt, weil ihn jemand sah, wie er den Leichnam transportierte.

1 Gedanke zu „Mörder will geringere Haftstrafe erreichen: Rechtsmittel eingelegt“

  1. Der Anwalt is wohl nich ganz richtig,wer so eine Brutalität an den Tag legt sollte für immer weggesperrt werden.

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