Einen Monat nach dem Beginn des Mordprozesses gegen den Warener Siegfried B. will das Landgericht Neubrandenburg am Dienstag einen Schlussstrich unter die Verhandlung ziehen. Richter Jochen Unterlöhner hatte bereits angekündigt, dass sich alle Seiten auf ihre Schlussvorträge vorbereiten sollten. Bevor es soweit ist, wollten sich der 80 Jahre alte Angeklagte und die Nebenkläger im Namen der Familie des Opfers – der getöteten Warener Anwältin – am Dienstag auch noch auf eine Entschädigungsregelung einigen.

Das Ehepaar hatte dem Rentner fast 100 000 Euro geschuldet, weil sich der Mann der Anwältin über Jahre immer Geld für Geschäfte geliehen hatte, das Geborgte aber nicht zurückzahlte. Der Mann konnte nicht mehr gehört werden, weil er inzwischen nicht mehr vernehmungsfähig war und in einem Pflegeheim lebt. Schließlich erreichte B. über einen Anwalt 2014 ein Gerichtsurteil, wonach ihm das Geld wirklich zusteht. Aber es kam kein Geld, eher abweisende Äußerungen.
Mit den Schulden wurde auch das Wohnhaus der Anwältin in einem Dorf an der Müritz belastet. Doch zu einem Verkauf des Hauses, wie von ihr versprochen, kam es nie. Vor Gericht kritisierten der Richter und der Anwalt von B. den damaligen Anwalt des Seniors. Dieser hätte das Haus zwangsversteigern lassen können, was die Bluttat vielleicht verhindert hätte.
Nun droht dem verlassenen Haus unweit der Müritz weiter eine Versteigerung. Das hatte der Anwalt von B. schon angekündigt, wenn man sich nicht über die gegenseitigen finanziellen Forderungen einig werde. Den Wert gaben die Angehörigen zuletzt mit rund 160 000 Euro laut einer Schätzung an.







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