Mord-Prozess um getöteten Afghanen wegen Krankheit verschoben
Ein Krankheitsfall hat zwei Mordangeklagten in Neubrandenburg noch etwas Bedenkzeit gebracht. Wie WsM vom Landgericht jetzt erfuhr, ist der Mord-Prozess gegen einen Iraner und einen Jugendlichen aus Afghanistan (WsM berichtete) um zwei Wochen verschoben worden. Statt am heutigen Dienstag soll nun am 16. August das aufwendige Verfahren beginnen. Hintergrund ist eine Erkrankung bei einem der vielen Prozessbeteiligten.
Den beiden Beschuldigten, die seit Anfang Februar in U-Haft sitzen, wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Wie die Staatsanwaltschaft berichtete, soll das spätere Opfer – ein 30 Jahre alter Mann aus Afghanistan – eine Freundin des 19-Jährigen im Streit als „Schlampe“ bezeichnet haben. Das habe der Tatverdächtige und sein Komplize anscheinend als „ehrverletzend“ empfunden und so hart zugeschlagen, dass das Opfer wenige Tage später an den schweren Kopfverletzungen in einem Krankenhaus starb (WsM berichtete) .
Der Vorfall ereignete sich am Oberbach auf einem Spazierweg zum Tollensesee. Bei der üblen Attacke wurde wohl auch ein Holzpfahl verwendet. Das Opfer ging nach den ersten brutalen Schlägen zu Boden und wurde dort noch weiter getreten und geschlagen.
Als Passanten einschritten, sollen diese zunächst ebenfalls bedroht worden sein. Dann flohen die beiden Verdächtigen in den Kulturpark, dort wurden sie gefasst – auch dank genauer Personenbeschreibungen.
Die Beschuldigten waren durch den Kulturpark Richtung Badehaus und Stadthalle gelaufen. Bei der Vorführung im Amtsgericht Neubrandenburg waren ihnen im Februar einen Tag nach dem Vorfall die Haftbefehle verkündet worden. Damals lebte der 30-Jährige noch.
Bei den Absprachen mit den Juristen hatte der 16-Jährige angegeben, dass er seinen Landsmann wohl nicht töten wollte. Vor dem Haftrichter soll er aber geschwiegen haben . Eine Vielzahl an Zeugen und mehrere Dolmetscher sind nötig, um genau zu klären, wer welchen Tatanteil hatte und wer sich genau in seiner Ehre verletzt gesehen hatte.
Auf Mord steht als Strafe lebenslänglich.