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Morgen Prozessbeginn gegen Kargower am Landgericht

Am Landgericht Neubrandenburg beginnt morgen um 9.30 Uhr der Prozess gegen einen 48 Jahre alten Mann aus Kargow, der sich wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten muss. Für die Verhandlung gelten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die Vorsitzende Richterin, Dr. Daniela Lieschke, hat im Vorfeld eine so genannte „Sitzungspolizeiliche Verfügung“ erlassen, in der verschiedene Sicherheits-Maßnahmen angeordnet werden.
Dem Mann aus Kargow, der bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe vor zwei Jahren auch Schwimmkurse für das DRK gegeben hat, werden mehr als 50 Fälle sexuellen Missbrauchs an zwei Kindern zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit von 2018 bis März/April 2021 den Hauptgeschädigten in insgesamt 54 Fällen sexuell missbraucht zu haben.  Bei dem Hauptgeschädigten – zum Tatzeitpunkt 11 und 12 Jahre alt – habe es sich um einen Freund des Sohnes des Angeklagten gehandelt.

Die Verhandlung ist zunächst öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit für das weitere Verfahren ist aber in Anbetracht des Alters der Betroffenen nicht ausgeschlossen. In der „Sitzungspolizeilichen Verfügung“  werden Einlasskontrollen für alle Zuhörer – einschließlich Medienverterter, Zeugen, Sachverständige, Verteidiger und Nebenklagevertreter – angeordnet. Alle Besucher der Verhandlung müssen sich ausweisen, Zuhörer müssen Funkgeräte, Handy und mobile Computer sowie Foto- und Filmapparate abgeben.

Dem Prozess vorausgegangen waren umfangreiche und sehr aufwändigen Ermittlungen und schließlich im April vergangenen Jahres die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Der 48-Jährige hat in der Vergangenheit unter anderem auch für das DRK Mecklenburgische Seenplatte Schwimmkurse für Kinder gegeben und war für die Wasserwacht tätig. Das DRK hat die Zusammenarbeit nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann, der in der Region ein Nachrichtenportal betreibt, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinder nach § 176c an. Dem Kargower droht bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

Eine Anfrage nach einer Stellungnahme von „Wir sind Müritzer“ über Anwälte ließ der Beschuldigte in der Vergangenheit unbeantwortet.

@Symbolfoto

5 Gedanken zu „Morgen Prozessbeginn gegen Kargower am Landgericht“

  1. also min 2 Jahre das ist ja wohl ein Witz.
    das Strafmaß bei Missbrauch sollte mal überarbeitet werden das ist ja ein Arschtritt für jedes Opfer.

  2. Es gibt Länder, welche mit Sexualstraftätern nicht so zimperlich umgehen. Leider ist man in diesem Land als Opfer doch oft in der Beweispflicht . Auch wenn der Fall mehr als offensichtlich ist. Warum werden Triebtäter behandelt wie Menschen. Für mich haben diese Täter jedes Recht auf Menschenwürde verwirkt .

  3. Ich kann die Wut gut nachvollziehen, die man besonders in diesen Fällen bekommt. Eine „gerechte“ Strafe wird der Täter wohl nie bekommen. Man muss dennoch beachten, dass es sich um eine Mindesstrafe handelt, die auch deutlich höher sein kann. Man muss auch immer das Strafmaß anderer Straftaten mitbedenken. Solange wir allgemein zeitige Freiheitsstrafen als angemessenes Sanktionsmittel für Straftaten anerkennen, kann man dem Strafrahmen nicht einfach so erhöhen. Dann müssen andere Delikte nämlich noch schwerer bestraft werden und wo soll uns das hinführen? Dann haben die schwersten Verbrechen ewig lange Haftzeiten zufolge und man fragt sich, warum man überhaupt so bestraft.

  4. Was ist gerecht? Dazu hat jeder subjektiv eine andere Meinung.
    „Gerecht“ ist jede Strafe die sich im Rahmen des vorgesehenen Strafrahmens bewegt. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo der ehemalige Richter Ronald Schill,bekannt als Richter „Gnadenlos“ wegen seiner vermeintlich harten Urteile in der Presse förmlich vorgeführt wurde. Dabei bewegte er sich im oberen Teil des Strafrahmens.
    Soviel dazu.

  5. Diese Art Aufzüge sind nicht für den Außenbereich mit ständig wechselndem Publikum geeignet. Hier gehören robuste Aufzüge mit einer einfachen Steuerung hin. Bei den Summen die hier verbaut wurden, wären evtl. Mehrkosten von 50-60.000 € gut angelegt gewesen. Aber man hat ja etwas getan, ob die Nutzer damit zufrieden sind ist wahrscheinlich Nebensache.

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