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Morgensonne sorgt offenbar für Unfall auf der B 192

Bei einem Unfall heute Morgen auf der B 192 kurz vor Penzlin ist ein Mann leicht verletzt worden, es entstand erheblicher Sachschaden. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen hat ein 85-jähriger Fahrer eines Pkw Honda die B 192 aus Richtung Waren in Richtung Neubrandenburg befahren. Kurz vor Penzlin habe die Morgensonne derart geblendet, dass der 85-Jährige auf die Gegenfahrbahn geriet. Als er dies bemerkte, habe er direkt eine Gefahrenbremsung eingeleitet, um den Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr zu verhindern. Der entgegenkommende 60-jährige Fahrer eines Pkw Skoda konnte sein Fahrzeug ebenfalls durch eine Gefahrenbremsung zum Stehen bringen können. Der hinter ihm befindliche, 21-jährige Fahrer eines VW Crafter konnte aber nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass er auf den Skoda auffuhr. Hierbei verletzte sich der 21-Jährige leicht. Aufgrund des Unfalls waren beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 25.000 Euro. Die Fahrbahn war zur Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge für die Dauer von vier Stunden zumindest teilweise gesperrt.

6 Gedanken zu „Morgensonne sorgt offenbar für Unfall auf der B 192“

  1. Schnelles Fahren, wenn man nichts sieht bzw. dichtes Auffahren. Beides sind natürlich nicht die Hauptursache. Die Sonne muss für das Unvermögen, die Dinge richtig einzuschätzen, herhalten. Nicht zum ersten mal hier. Beide menschlichen Verkehrsteilnehmer von 84 und 21 Jahren sollten zu einem Fahrsicherheitstraining verpflichtet werden, unabhängig von Strafen. Es kann ja sein, dass sie dabei was dazulernen und sie sollten das dankend annehmen und bezahlen. Möglicherweise schlägt der ADAC-Betreuer dort die Hände über dem Kopf zusammen, angesichts der zu erwartenden Leistungen. Das zählt sowieso nicht, die Fleppe ist dadurch nicht in Gefahr.

  2. Klar, wieder jmd zu blöd auf den Boden bzw die Linien zu schauen, aber die Sonne strahlt ja neuerdings aus dem Teer!!

  3. #Chris# Sie liegen mit Ihrer Einschätzung daneben. Im o.g. Sachverhalt steht, dass der 85 jährige ,als er seinen Fehler bemerkt hat, eine Gefahrenbremsung einleitete. Ebenso der im Gegenverkehr befindliche. Zwischen diesen beiden Fahrzeugen kam es also nicht zu einem Zusammenstoß.
    Das Fehlverhalten des 21 jährigen , der auf den Vordermann auffuhr, erwähnen Sie jedoch mit keinem Wort!!!!!
    Ins Detail:
    1. Der 85 jährige hat gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen ,auch wenn er durch die Sonne abgelenkt war. §§ 1, Abs. 1 u.2; 2, Abs. 1 u.2; i.V. 49 StVO
    2. Der 21 jährige wegen ungenügenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. §§ 1, Abs. 1 u.2; 3, Abs. 1; 4,Abs. 1 i.V. mit 49 StVO. Der Vorausfahrende hat nicht ohne besonderen Grund gebremst.

    Was sollte denn Ihrer Meinung nach der Vorausfahrende machen, weiterfahren, damit der dahinterfahrende nicht auffährt?

  4. Ich habe ja auch nicht behauptet das der Auffahrende 21j schuldfrei ist, oder? Fakt ist aber das ein Kfz Führer bei Gegenverkehr weder Leitlinie noch Trennlinie zu überfahren hat!! Warum das passiert juckt doch niemand, jeder Fahrschüler würde vom Fahrlehrer nen Einlauf bekommen und in der Prüfung wäre Feierabend und hier heisst es nun die Sonne treibt den Opi in den Gegenverkehr? Sry, null Verständnisses dafür!! Das hätte auch Gegenverkehr mit drei Kindern, wieder mal ein Kreuz mehr am Strassenrand, sein können!!

    Selbstverständlich hat der Gegenverkehr mit seiner Bremsung vollkommen sauber gehandelt (zum Glück)!!
    Also werter Willy, nochmal lesen und dann liegen wir doch nah zusammen;-)

  5. Natürlich liege ich richtig! Ich habe nirgendwo geschrieben das der auffahrende 21j nicht schuld sei! Urheber der ganzen Geschichte ist und bleibt jedoch der Linienignorirende Rentner!
    Klar hat der arme Fzführer des Gegenverkehrs mit seinem Bremsmanöver alles richtig gemacht und damit wahrscheinlich das schlimmste Verhindert und doch bleibt es dabei das die Leit/Trennlinie eine zu beachtende Grenze, vor allem mit Gegenverkehr, ist und sie immer mehr zu einer „könnte“ Grenze verkommt!!! Da war es mal die Kurve, mal die Sonne, mal der Speed: Leute wenn ihr nicht fahren könnt dann lasst die Karre stehen und die anderen Menschan damit am Leben!!

    1. Einspruch. Mit Ihrer Einschätzung ….“Linienignorirende Rentner“ suggerieren Sie, dass er dies bewust gemacht haben könnte und nicht nur er, sondern alle Rentner. Hat er aber nicht.

      1. Gibt es der Sachverhalt nicht her und..

      2. Hat er, nadem er gemerkt hat, das er diese überfahren hat, eine Gefahrenbremsung eingeleitet.
      Der Gesetzgeber geht daher von einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit (OWi) aus.

      3.Die Polizei wird den Unfall als Kat. 3 aufgenommen haben, da ein Unfallbeteiligter leichte Verletzungen davon getragen hat. Wie sich die Unfallkategorien unterscheiden können Sie bei WIKIPEDIA nachlesen.
      01 ist der 21 jährige und 02 der 85 jährige Kraftfahrer.
      Anschließend gelangt der Unfallvorgang zur Staatsanwaltschaft zur endgültige Bewertung.
      Der zweite Teil Ihrer Einschätzung ist allgemeinkonkret und hat mit diesem Vorgang nichts zu tun, gleichwohl stime ich mit Ihnen darüber überein, das bestimte Verhaltensregeln im Strassenverkehr überhand genommen haben.

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