
Weitere Erleichterungen:
Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können.
„Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Minister Christian Pegel überzeugt.







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