
Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Masterabschluss können berufsbegleitend die Zweite Staatsprüfung absolvieren und damit die Lehrbefähigung erlangen. Voraussetzung ist, dass aus dem Studienumfang und -inhalt zwei Fächer abgeleitet werden können, die an den Schulen des Landes unterrichtet werden. Sie absolvieren den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beenden ihre Ausbildung nach zwei Jahren mit der Zweiten Staatsprüfung.
„Wir werden so – gerade bei den anstehenden Herausforderungen – viel effektiver die hauptberuflichen Lehrkräfte unterstützen und entlasten können. Außerdem bringen wir weitere hochqualifizierte Personen in den Bildungsdienst des Landes, indem wir ihnen mit der Neuregelung eine klare Perspektive geben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Auch Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Bachelorabschluss erhalten die Anerkennung für die Lehrbefähigung künftig früher: nicht wie bisher nach sieben, sondern schon nach fünf Jahren. Für Absolventen mit einem Berufsabschluss sind es mit der Neuregelung sieben (statt bisher zehn) Jahre.
Nach drei Monaten Vorqualifizierung beginnen sie ihre Unterrichtstätigkeit und setzen die Qualifizierung berufsbegleitend fort.
Neu ist auch, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg schon mit dem ersten Tag der Qualifizierung Anrechnungsstunden erhalten.
Seiteneinsteiger können eine Lehrbefähigung auch in einer sonderpädagogischen Fachrichtung erlangen. Das ist nicht nur an Förderschulen, sondern auch an jeder anderen Schulform möglich.
Die Qualifizierung wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und durch das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen organisiert.
Dabei sollen die Kenntnisse der Teilnehmer in Methodik und Fachdidaktik vertieft werden; unter anderem, wie sie Schülerinnen und Schülern den Unterrichtsstoff besser vermitteln, den Unterricht gestalten können oder Schülerleistungen bewerten.
Aktuell befinden sich insgesamt 412 Lehrkräfte im Seiteneinstieg in der Qualifizierung.







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