MV: Drei von vier Grundsteuerklärungen eingegangen

1. Februar 2023

Gestern endete für alle Grundstückseigentümer die siebenmonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Eine erneute Verlängerung der Abgabefrist ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. Bislang liegen in den Finanzämtern des Landes ca. 556.100 Erklärungen vor. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 77,2 Prozent.

„Ein vollständiger Eingang aller Grundsteuererklärungen bis zum Fristablauf war nicht zu erwarten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Steuerarten. Ich gehe davon aus, dass die Finanzämter auch in den kommenden Tagen und Wochen noch viele Erklärungseingänge verzeichnen werden“, sagt Finanzminister Heiko Geue.

Auch nach Ablauf der Abgabefrist sind die Grundstückseigentümer zur Abgabe ihrer Erklärungen verpflichtet. „In den kommenden Wochen werden alle, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben, ein Erinnerungsschreiben von den Finanzämtern erhalten. Wenn dieses ignoriert wird, können Verspätungszuschläge erhoben oder die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Ich appelliere an alle Abgabepflichtigen, die ausgefüllten Erklärungen so schnell wie möglich an die Finanzämter zu übermitteln.“, erläutert Geue.

Nach der vollständigen Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten die Bürger vom Finanzamt zwei Bescheide, einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Wichtig: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Die Bescheide sind notwendige Grundlage für die aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen Ende 2024 für 2025. Auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern sind unter www.mv-grundsteuer.de Erläuterungen zu den Bescheiden aufgenommen, die eine Überprüfung dieser erleichtern.


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