
Die Drug-Checking-Verordnung dient der Umsetzung des für die Modellvorhaben erforderlichen Erlaubnisverfahrens. „Die Erlaubnis kann nur auf Antrag und auch nur dann erteilt werden, wenn mit der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums verbunden ist“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.
Und: „Ein besonderes Anliegen ist es mir, dass neben stationären Drug-Checking-Modellvorhaben auch mobile Substanzanalysen möglich sind. Solche Angebote sind mit Blick auf die zahlreichen Festivals, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Schäden durch Drogenkonsum zu reduzieren.“ Die Verordnung ermöglicht sowohl stationäre als auch mobile Projekte.
Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Hintergrund: Das Betäubungsmittelgesetz wurde am 19. Juli 2023 geändert und ein neuer § 10b eingefügt. Gegenstand dieser Norm ist die Ermöglichung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen.
Mit der Drug-Checking-Landesverordnung regelt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen und Anforderungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von mitgeführten, nicht ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln. Die Träger der Drug-Checking-Modellvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sein.












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