
Am niedrigsten war sie in den Landkreisen Nordwestmecklenburg (625), Ludwigslust-Parchim (663), dem Landkreis Rostock (714) und Vorpommern-Rügen (737). Im Landesmittel kamen je 1.000 erwerbsfähige Einwohner 775 Erwerbstätige.
Im Landesdurchschnitt waren 2023 insgesamt 70.700 Personen selbstständig (inkl. mithelfender Familienangehöriger). Dies entspricht einem Anteil von 9,3 Prozent an allen Erwerbstätigen. Die Selbstständigenquote in den Regionen des Landes war dort hoch, wo die Arbeitsplatzdichte eher niedrig war und umgekehrt. So waren die beiden Landkreise mit der höchsten Selbstständigenquote Vorpommern-Rügen (11,1 Prozent) und der Landkreis Rostock (10,9 Prozent). In Nordwestmecklenburg (10,7 Prozent) und Ludwigslust-Parchim (10,4) war die Selbstständigenquote nur etwas geringer. In den beiden kreisfreien Städten lag die Selbstständigenquote mit jeweils 6,4 Prozent am niedrigsten.
Bei den 66.000 marginal Beschäftigten des Landes gilt ebenso, dass ihr Anteil an allen Erwerbstätigen umso höher ist, je niedriger die Arbeitsplatzdichte ist. Der Anteil der marginal Beschäftigten an allen Erwerbstätigen betrug 2023 in Mecklenburg-Vorpommern 8,7 Prozent. In Nordwestmecklenburg (10,1 Prozent), Ludwigslust-Parchim und dem Landkreis Rostock (jeweils 9,3 Prozent) war der Anteil der marginal Beschäftigten am höchsten. Am niedrigsten war er in Schwerin (7,1 Prozent) und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (7,9 Prozent). In Rostock lag der Anteil bei 8,3 Prozent.
Die Arbeitsplatzdichte beschreibt das Verhältnis von Erwerbstätigen am Arbeitsort zur Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter in 1.000. Dargestellt sind hier Erwerbstätige in Bezug auf die Durchschnittsbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in der jeweils betrachteten Region.
Als „marginal Beschäftigte“ werden hier Personen angesehen, die als Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dazu zählen ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten.







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