
Mecklenburg-Vorpommern ist vergleichbar mit Thüringen, wo es im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarschaftsgesetz gibt. Dort lag der Anteil der erledigten Nachbarschaftssachen im vergangenen Jahr bei 1,9 Prozent von insgesamt knapp 16.400 vor Amtsgerichten erledigten Zivilverfahren.
Justizministerin Hoffmeister: „Anders als viele glauben werden Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn eher durch Kommunikation als durch ein Gerichtsurteil geglättet. Oft ist der Ärger über die streunende Nachbarskatze oder den herüberhängenden Ast auch nur der Auslöser eines Streits, nicht aber die Ursache. Auch das außergerichtliche Schlichtungsverfahren, das in Mecklenburg-Vorpommern für eine Reihe von Nachbarschaftsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen ist, bevor Gerichte bemüht werden, unterstützt die Suche nach einer Lösung. Das ist wichtig und nachhaltig, denn schließlich leben Nachbarn in der Regel länger nebeneinander. Ein großer Dank gilt daher unter anderem den 233 ehrenamtlichen Schiedsleuten im Land.“
Über das Nachbarschaftsrecht in Mecklenburg-Vorpommern informiert die Broschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“. Sie ist kostenlos beim Justizministerium erhältlich oder online. -> Download Broschüre







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