MV: Nur 14 von 1.000 Zivilverfahren Nachbarschaftssachen

13. Dezember 2020

Der Anteil der Nachbarschaftssachen in Zivilverfahren bei den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern liegt seit Jahren bei unter zwei Prozent. Die Amtsgerichte hatten im Jahr 2019 insgesamt rund 13.600 Zivilverfahren erledigt, davon 193 Verfahren in Nachbarschaftssachen. Das war ein Anteil von 1,4 Prozent. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 1,3 Prozent, die Gesamtzahl der erledigten Zivilverfahren in Nachbarschaftssachen stieg von 2018 zu 2019 leicht um 14, die Zahl der Zivilverfahren insgesamt sank um rund 600.

Mecklenburg-Vorpommern ist vergleichbar mit Thüringen, wo es im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarschaftsgesetz gibt. Dort lag der Anteil der erledigten Nachbarschaftssachen im vergangenen Jahr bei 1,9 Prozent von insgesamt knapp 16.400 vor Amtsgerichten erledigten Zivilverfahren.

Justizministerin Hoffmeister: „Anders als viele glauben werden Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn eher durch Kommunikation als durch ein Gerichtsurteil geglättet. Oft ist der Ärger über die streunende Nachbarskatze oder den herüberhängenden Ast auch nur der Auslöser eines Streits, nicht aber die Ursache. Auch das außergerichtliche Schlichtungsverfahren, das in Mecklenburg-Vorpommern für eine Reihe von Nachbarschaftsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen ist, bevor Gerichte bemüht werden, unterstützt die Suche nach einer Lösung. Das ist wichtig und nachhaltig, denn schließlich leben Nachbarn in der Regel länger nebeneinander. Ein großer Dank gilt daher unter anderem den 233 ehrenamtlichen Schiedsleuten im Land.“

Über das Nachbarschaftsrecht in Mecklenburg-Vorpommern informiert die Broschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“. Sie ist kostenlos beim Justizministerium erhältlich oder online. -> Download Broschüre


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