MV: Starke Verschiebung der Verbraucherinsolvenzen
Im Jahr 2021 meldeten die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Statistischen Amtes insgesamt 2 817 Insolvenzverfahren. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Jahr 2021 weiter gesunken. Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern stellten im vergangenen Jahr 194 Unternehmen einen Insolvenzantrag, 3,5 Prozent weniger als 2020. Gegenüber 2019 ist das ein Rückgang um 26,2 Prozent.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es 2021 mit 41 Fällen (2020: 36; + 13,9 Prozent) im Baugewerbe. Es folgten die Erbringungen von sonstigen Dienstleistungen (2020: 21; + 19,0 Prozent) und dem Gastgewerbe mit 22 Verfahren (2020: 17; + 29,4 Prozent).
Nach dem starken Rückgang der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020 um 35,4 Prozent kam es 2021 wieder zu einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Mit 2 111 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr (2020: 1 002 Verfahren) mehr als verdoppelt (+ 110,7 Prozent).
Die starken Schwankungen bei den Verbraucherinsolvenzen der Jahre 2020 und 2021 lassen sich unter anderem auf eine Änderung im Insolvenzrecht, die Ende 2020 in Kraft trat, zurückführen. Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde die Dauer der Restschuldbefreiungsverfahren von ehemals sechs auf drei Jahre reduziert. Es ist davon auszugehen, dass viele Verbraucher diese Gesetzesänderung abwarteten, bevor sie ihr Insolvenzverfahren beantragten.
Bei Betrachtung aller drei Jahre zeigt sich, dass der Durchschnittswert der beiden Pandemie-Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 1 557 Verfahren nur leicht über dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 mit insgesamt 1 550 Verbraucherinsolvenzen liegt.
Im Jahr 2021 stiegen auch die Insolvenzen der „Ehemals selbstständig Tätigen“ auf 470 (+ 97,5 Prozent) und die der “Anderen Schuldner“ auf 42 (+ 13,5 Prozent) Verfahren an.