MV stellt 5,8 Millionen Euro für zweiten ASP-Schutzzaun bereit

21. September 2021

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute in ihrer Kabinettssitzung 5,8 Millionen Euro für den Erwerb, Bau und die Unterhaltung eines zweiten ASP-Schutzzaunes freigegeben. Dieser soll parallel zum ersten ASP-Schutzzaun auf rund 100 Kilometern Länge entlang der deutsch-polnischen Grenze aufgestellt werden. „Dadurch soll ein Schutzkorridor entstehen, in dem wir die Wildschweindichte maximal verringern wollen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter ASP-frei zu halten und ein Ausbreiten der Seuche in westlicher Richtung wirksam zu unterbinden“, erklärte Landwirtschaftsminister Till Backhaus . Der Abstand zwischen den zwei Zäunen soll mindestens 500 Meter betragen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass der Infektionsdruck aus Polen weiter hoch bleiben wird. Auch das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg mahnen uns jeden Tag, dass wir uns nicht in Sicherheit wiegen dürfen“, betonte der Minister.

Eigentlich ordnen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP, wie die Errichtung eines Schutzkorridors, an. Sie haben grundsätzlich auch die Kosten für diese Maßnahmen zu tragen. „Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass ein einzelner Kreis mit der Planung, Finanzierung und Durchführung dieser Maßnahme überfordert wäre. Im Sinne der staatlichen Fürsorge wird das Land Mecklenburg-Vorpommern deshalb die Kosten für den Zaunbau und dessen Unterhaltung tragen“, so Backhaus. Ein Teilbetrag der 5,8 Millionen Euro ist außerdem für die Entschädigung privater Bodeneigentümer vorgesehen, über deren Flächen der Zaun verlaufen soll. Die bisherige Planung des Trassenverlaufes orientiert sich jedoch überwiegend an öffentlichen Straßenverläufen.

Anders als in den Ländern Sachsen und Brandenburg, die bereits direkt von der ASP betroffen sind, wird der Zaunbau in MV bislang nicht durch die Europäische Kommission kofinanziert.

Backhaus wies darauf hin, dass nach aktuellen ASP-Nachweisen in Brandenburg die eingerichteten Restriktionsgebiete nun erstmals bis nach Mecklenburg-Vorpommern hineinreichen. Am 16. September ist in der Gemeinde Schwedt/Oder (LK Uckermark) ca. 5 Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt und ca. 16 Kilometer südlich der Landesgrenze von MV bzw. der Landkreisgrenze Vorpommern-Greifswald Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Das Landeskrisenzentrum in Brandenburg informierte die hiesigen Behörden, dass die nunmehr angepassten Restriktionszonen, hier konkret die Sperrzone I (Pufferzone), bis an die Landesgrenze nach MV heranreichen wird. Der LK Vorpommern-Greifswald entschied darauf hin, dass die Pufferzone bis in den Landkreis hinein (Abschnitt südlich der BAB 11) ausgeweitet werden soll.

Minister weist auf Meldepflicht hin

Backhaus betonte, dass das Verbringen von Schweinen aus den eingerichteten Sperrzonen grundsätzlich verboten ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt genehmigt werden kann. Das Land hat im April 2020 ein Programm zur Überwachung und Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt. Dieses Programm dient auch dazu, notwendige Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus Restriktionsgebieten rechtzeitig zu schaffen.

„Schweinehaltern, die auf regelmäßige Verbringungen von Schweinen in andere Betriebe oder zur Schlachtung angewiesen sind, rate ich, sich diesem Programm anzuschließen. Es hilft, Biosicherheit in den Betrieben zu verbessern und hochzuhalten, fortlaufende Früherkennungsuntersuchungen auf ASP durchzuführen und die Sensibilität der Tierhalter zur Vorbeugung von ASP zu erhöhen“, so Minister Backhaus.

Seit Inkrafttreten beteiligen sich 95 Betriebe an dem Programm. Mehr als 8.000 Proben aus den teilnehmenden Betrieben zum Nachweis des ASP-Virus wurden seither im Rahmen des Programms im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei untersucht. Das Land und die Tierseuchenkasse tragen je zur Hälfte die Kosten der Untersuchung.

Minister Backhaus weist ausdrücklich auf die Meldepflicht von Tierhaltungen hin. Halter von Schweinen, Rindern, Geflügel, Pferde und Bienen sind verpflichtet ihre Haltung in den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte (VLA) zu melden. Dort erhalten sie eine Registriernummer. Nach der Registrierung im VLA muss der Tierhalter seiner Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse nachkommen. Tierhalter, die weder registriert noch gemeldet sind, verwirken ihren Anspruch auf Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz. Tierhalter, die der Registrierungspflicht beim VLA nicht nachkommen, begehen darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit.


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