MV: Zahl der Scheidungen steigt um 4,8 Prozent an

19. September 2023

Im Jahr 2022 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 2 618 Ehen rechtskräftig geschieden. Damit stieg die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um 119 bzw. 4,8 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 2 499 Ehescheidungen, der Rückgang von 2021 zu 2020 betrug 3,0 Prozent. Insgesamt ist die Anzahl der geschiedenen Ehen von 2017 bis 2021 kontinuierlich zurückgegangen (-16,0 Prozent). Parallel dazu sank die Zahl der geschlossenen Ehen von 2017 bis 2021 (-21,3 Prozent) und stieg im Jahr 2022 um knapp 8,6 Prozent. 

Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern weiter mitteilt, bleibt das 6. bis 10. Ehejahr für Paare weiter gefährlich. 26,7 Prozent aller Ehen im Jahr 2022 wurden in dieser Phase gerichtlich geschieden (700 Ehescheidungen). Üblicherweise am sichersten sind Ehen in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Paare schon 26 Jahre und länger miteinander verheiratet sind. Lediglich 17,0 Prozent aller Scheidungen im Jahr 2022 betrafen Paare, die schon 26 Jahre und länger miteinander verheiratet waren. 

Etwas mehr als die Hälfte (51,0 Prozent bzw. 1 334 Scheidungen) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 746 ein Kind, 468 zwei und 120 drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 2 063 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. 1995 hatten 74 Prozent der Paare bei der Scheidung Kinder unter 18 Jahren zu versorgen. 

Bei den 2022 geschiedenen Frauen war die Altersgruppe der 40- bis unter 45-Jährigen am stärksten vertreten, gleiches gilt für die Männer. 

Im Jahr 2022 ließen sich in Mecklenburg-Vorpommern 33 gleichgeschlechtliche Paare scheiden, im Jahr zuvor waren es 20. Zudem gab es 2022 elf Aufhebungen von Lebenspartnerschaften. Im Oktober 2017 wurde in Deutschland die „Ehe für alle“ eingeführt. Damit löste das Recht auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab. Eine Lebenspartnerschaft kann nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beendet werden. 


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