Nach Hitlergruß auf Schulhof: Ein Junge weiter „beurlaubt“

26. Oktober 2018

Im Fall der beiden Schüler, die am 17. Oktober mit dem verbotenen „Hitlergruß“ an der Regionalen Schule Waren/West für Aufsehen sorgten (WsM berichtete), soll die Lehrerkonferenz über Sanktionen und das weitere Vorgehen entscheiden. Wie das Schweriner Bildungsministerium und der zuständige Schulrat inzwischen erklärten, hat einer der beiden Schüler inzwischen einen Verweis bekommen. Er durfte nach den ersten drei Tagen Zwangspause aber wieder am Unterricht teilnehmen. Der andere Schüler durfte noch nicht wieder kommen.

Das wurde mit Hinweis auf das Schulgesetz so verfügt, hieß es. Endlich greift mal jemand in dieser Hinsicht durch, erklärten Schüler der Schule zu dem Vorfall.

Die beiden Verantwortlichen, einer 12 und einer 14 Jahre alt, sollen einmal in einem Klassenzimmer und einmal auf dem Schulhof das verfassungswidrige Symbol geäußert haben. Was sie überhaupt dazu trieb – politische Ansichten oder einfach provozieren – das sollten Gespräche mit Eltern und weitere Befragungen ergeben.

Weil diese Art des Armhebens eine Straftat ist, wurde auch Anzeige erstattet und der polizeiliche Staatsschutz Neubrandenburg in die Ermittlungen einbezogen. Diese Ermittlungen dauern noch an. In ähnlichen Fällen sind solche Täter zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2700 Euro verurteilt worden. Oder – wenn es einen unwiderlegbar politischen Hintergrund hatte oder noch mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder anderen Straftaten zusammen „passierte“ – gab es auch schon härtere Strafen.  Zuletzt bei unbelehrbaren Teilnehmern von rechten Demonstrationen in Chemnitz auch eine Freiheitsstrafe.


4 Antworten zu “Nach Hitlergruß auf Schulhof: Ein Junge weiter „beurlaubt“”

  1. Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

    So verständlich und teilweise auch notwendig Strafanzeigen gegenüber Erwachsenen und Jugendlichen wegen derartiger Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit sind, so verfehlt ist das Vorgehen der Schulleitung gegen dieses Verhalten von Schülern im „besonderen Gewaltverhältnis“ der Schule. Schule ist eben nicht die „Öffentlichkeit“; gerade die den Lehrkräften übertragene Erziehungsaufgabe erfordert zum Schutz von Schülern und Lehrern die Wahrung der Vertraulichkeit gerade bei Vorfällen, die mehr ein Versagen der Lehrer dokumentieren als den Willen von Schülern, sich in strafbarer Weise mit dem Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole gegen unseren Staat zu wenden. Die Überantwortung von Schülern an staatliche Strafverfolgungsorgane wegen deren Meinungsäußerungen – als solche sind die gezeigten Gesten ja im für die Schüler ungünstigsten Fall zu werten – im schulischen Bereich knüpft, auch wenn man die offenkundige Absicht der Schulleitung unterstellt, das genaue Gegenteil erreichen zu wollen, fataler Weise, faktisch und in ihren Auswirkungen an übelsten Mißbrauch der Vertrauensposition von Lehrern gegenüber Schülern im Dritten Reich und dem „realexistierenden Sozialismus“ an. Eine verantwortungsvolle Schulbehörde und Eltern sollten eher disziplinarische Maßnahmen gegen die (un)verantwortliche Schulleitung erwägen als Maßnahmen gegen Schüler, deren Sozialisierung zu tauglichen Mitgliedern unserer Gesellschaft viel eher durch positive Beeinflussung und Korrektur im Schulbetrieb als durch Vertrauensmißbrauch durch diejenigen bewerkstelligt werden wird, auf deren Vertrauen ein erfolgreiches Schüler-Lehrerverhältnis allein gegründet werden kann. Wenn Schüler und deren Eltern zukünftig befürchten müßten, wegen Meinungsäußerungen in der Schule den Strafverfolgungsbehörden überantwortet zu werden, müßten Eltern ihre Kinder zukünftig vor jeder offenen Diskussion im Beisein von Lehrern insbesondere in gemeinschaftskundlichen und geschichtlichen Unterrichtsstunden warnen. Es kann doch nicht im Sinne schulischer Erziehung sein, wenn Lehrer im Zweifelsfall mit der Entgegenung konfrontiert würden: „Ohne meinen Anwalt sage ich hier gar nichts.“

    • Elimar sagt:

      Eine dem Faschismus huldigende Meinungsäußerung hat entweder verbrecherische Absichten oder ist dumm. Wenn sich Frau Hänsel im Wiederholungsfall erschwert im Stande sieht, das, was unser Grundgesetz gebietet, auf dem Schulhof durchzusetzen, so gilt nicht, dass Schüler nicht wissen was sie tun, denn: Für den, der den Hiltergruß zeigt, sind Menschen nicht gleichberechtigt, egal, wie intelligent oder gebildet er ist. Wenn er seiner Gruppe (Nationalität, Aussehen, Muttersprache, charakterliche Gemeinheit) mehr Rechte zubilligt, nimmt es sich heraus, anderen dieselben zu entziehen, durch Gewalt. Der Schluss ist unvermeidlich. Auf Gleichbehandlung zu verzichten, darum würde niemand gebeten werden. Dass sich die Nazi-Szene immer weiter zugespitzt auf dieses Szenario vorbereitet, dürfte Ihnen, Herr Doktor, kaum entgangen sein. Der Hitlergruß ist immer ein Statement für grenzenlose rassistische Gewalt. Wenn das durchgeht, kann eine Schulleitung nicht mehr beherrschen, wenn auf solcher Grundlage alle nicht zu einer eingeschworenen, „teutonischen“ Gruppe gehörenden Schüler gemobbt und auf dem Schulweg wie Freiwild behandelt und misshandelt werden. Für den Weg ist aber auch die Schule verantwortlich. An einer anderen Schule hier in Waren kenne ich einen solchen, nur eine Woche alten Vorfall mit Sachschäden am Eigentum des Opfers. Das beherzte Durchgreifen der Schulleiterin mit Unterstützung von anderen Personen verhinderte Schlimmeres, wie Verletzung oder Traumatisierung des Opfers. Ich kann Frau Hänsel kein Versagen unterstellen, angesichts des Hintergrunds, dass einer der beiden Schüler aus einem bekannt rassistisch eingestellten Elternhaus kommt. So ist für mich nachvollziehbar und auch ehrenhaft, wenn sie sich Hilfe, auch durch andere Behörden, sucht. Das spricht nicht dagegen, Zwölfjährige gerecht zu behandeln. Natürlich sollte man jedem eine zweite Chance einräumen, vielleicht nach einem Auschwitzbesuch. Für den Rapper Kollegah war ein solcher aufschlussreich.
      https://www.n-tv.de/leute/Kollegah-zeigt-Reue-nach-Auschwitz-Besuch-article20652241.html
      Ich frage mich nur, was Sie mit dem komplizierten Textkonstrukt bezwecken. Nennt man sowas nicht auch Diversion?
      Sie werden es uns erklären. Kein Patient soll in ihrem Wartezimmer ein unwohles Gefühl haben.

  2. Inge sagt:

    Der kleine freut sich doch über den Urlaub. Rauswerfen aus der Schule – fertig.

  3. Schulz sagt:

    Das man einen Hitlergruß zeigte, ist nicht zu entschuldigen schon gar nicht auf einem Schulhof!
    Nach meiner Ansicht hätte man die betroffenen Eltern zu einem Elterngespräch dazu holen müssen.
    Zu den o.g. Schreiberin ( letzte) möchte ich Ihnen mal was ans Herz legen, würden Sie Ihren Jungen der noch was zum Leben lernen muss aus der Schule rausschmeißen?? Glaube wohl nicht!!
    Keine Frage das er & sein Kumpel eine Strafe bekommen müsse fürs Leben, aber nicht so wie sie es sehen. Damit erreicht man nichts!
    Auf der anderen Seite ist die Sache so, das es doch den Jugendlichen / Schüler von den Erwachsenen gezeigt bekommen..